Musik doppelt covern?

3 Antworten

Das Copyright bezieht sich immer auf das Original, egal wie viele Cover-Versionen es davon gibt. Willst du ein Cover machen und dies publizieren, brauchst du die Bewilligung des Komponisten.

„Coverversionen sind unbedenklich, wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist. Ansonsten benötigt man auch hier eine Genehmigung“

Möglicherweise sind nur die ausübenden Künstler und nicht die Urheber des Werkes Mitglied der GEMA und lassen so die Einspiel-Tantiemen von Funk und Clubs einsammeln und an sich ausschütten.

Denn wenn an einer Cover-Version keine wesentlichen § 3 Bearbeitungen vorgenommen worden sind, entsteht auch kein neues Urheberrecht für die Bearbeiter oder gar für die Nicht-Bearbeiter, da sie dann nur Nach-Spieler des Originals sind.

Aber als Nachspieler kriegen Instrumentalisten und Sänger ebenfalls Tantiemen für die Weiterverwendung ihrer Einspielung - hier der Einfachheit halber für eine kleine Gebühr von der GEMA.

Gruß aus Berlin, Gerd

Live covern darfst du es auf jeden Fall. Ob GEMA abgeführt werden muss ist dann eine andere Frage.