Wenn man eine Coverversion eines Songs veröffentlichen möchte...?

8 Antworten

Wenn Du schon GEMA bei Deinen Tags hast, warum informierst Du Dich nicht dort? GEMA-Gebühren werden fällig, wenn Du Tonträger produzierst (pro Tonträger, heute i.d.R. CD) und wenn die Stücke öffentlich gespielt werden (live oder z.B. im Radio, Disco o.ä.).

Das wiedergeben von Musikstücken, egal ob von CD oder Live nachgespielt ist kosten pflichtig, d.h. dass man Gebühren bezahlen muss an die GEMA.

Wird jetzt ein Musikstück neu interpretiert, also gecovert muss beim Besitzer der Rechte des Original die Erlaubnis eingeholt werden, dieser kann dann die Veröffentlichung verbieten oder genehmigen, kostenpflichtig oder auch kostenfrei, das ist ihm überlassen. ACHTUNG, es können mehrere Rechte notwendig sein! Infos bei Wikipedia: deutsches Urheberrecht oder unter: http://www.urheberrecht.org/

Wenn Du nach GEMA googlest, sind doch bestimmt die besten Informationen zu bekommen.

Coverversionen bringen auch etwas für die Portokasse. Besser sind eigene Songs.

Cover-Bands müssen an die Gema zahlen. Wenn ein Stück gelungen umkomponiert wird, dann ist es ein neues Stück und das kann man dann bei der Gema als Eigenkomposition anmelden. Schließlich kann man sich Ideen klauen, aber nicht das ganze Stück.

Erste Anlaufstelle für diese Frage ist wohl eher die GEMA.