Gelöschte Internetseite selbst verwenden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.

Zum einen bedeutet "Löschen" nicht gleich das die Domain frei ist oder von jemand anderem verwendet werden kann.

Das Internet besteht aus Links (Verweisen) und löschen kann bedeuten das einfach nur die Daten auf die die Domain verweist gelöscht worden sind. Das ist einfach so wenn du auf deinem Computer ein Spiel löscht aber das Icon dafür noch auf deinem Desktop hast.

Wenn jemand anderes als der Burda Verlag (die Chip erscheint im Burda Verlag) die Domain chip.de nutzen möchte, dann muss der Burda Verlag erst die Rechte an dieser Domain aufgeben und den Eintrag (Verweis beim Denic) löschen lassen. Erst dann kann sich jemand anderes für diese Domain registrieren. Allerdings hat der Burda Verlag auch Namensrechte, so kann man nicht einfach eine zweite Zeitschrift mit dem Namen CHIP oder CHIP.DE herausbringen ohne diese zu verletzen.

Das gilt im eingeschränkten Maße auch für die Domain. Wenn also der Burda Verlag die Domain aufgeben sollte und jemand anders registriert sich dann dafür, dann darf er nicht einfach ohne Erlaubnis des Burda Verlages dort einfach Berichterstattung zu Informationstechnik (und ähnlichen Themen) betreiben, denn in dem Fall würde eine Verwechslungsgefahr zu dem Magazin bestehen, die der Burda Verlag nicht dulden muss.

Falls jedoch dann über die Domain etwas ganz anderes angeboten wird wo keine Verwechslungsgefahr besteht, so kann diese Domain dann dafür genutzt werden.

Urheberrechte hat der Verlag nur an den Artikeln bzw. dessen Inhalten selbst.

Von Experten CatsEyes und medmonk bestätigt

Du verwechselst hier zwei Dinge. Du "verwendest keine gelöschte Internetseite". Wenn, dann würdest Du eine Domain verwenden. Die Inhalte müsstest Du selbst machen. Wenn Du natürlich die alten Inhalte von chip.de gesichert hast und einfach neu veröffentlichst, hast Du ein Problem mit dem Urheberrecht.

Die Verwendung der Domain chip.de hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Wenn, dann geht es um das Markenrecht. Wenn chip.de die Domain aufgibt, ist das eine bewusste Entscheidung. Dass diese dann anderweitig registriert wird, ist eine zu erwartende und damit von chip.de in Kauf genommene Konsequenz. Da wird Dir der Verlag nicht ans Bein pinkeln können. Wenn Du chip.de dann allerdings so gestaltet, dass eine Verwechslung mit dem bisherigen chip.de bzw. der Zeitschrift möglich ist, ist es dann doch wieder das Markenrecht, womit Du kollidierst.

Verlage löschen tagtäglich Seiten, so die Nachrichtenmeldung vom 23.09.1987 mit der Spekulation über Windows95, sie nennen es meist "archivieren". denn wirklich von der Bildfläche ist es nicht weg. das vormals publizierte Wissen darauf bleibt trotzdem deren Eigentum, für einen gewissen Zeitraum. Abgesehen davon wirst du exakt die gleiche Seite dort nicht erstellen können, denn diese wäre auf der Internet Domain vom Verlag, auf die du i.a. keinen Zugriff hast. Erst wenn dieser die Domain aufgibt (warum sollte er das aber?), könntest du sie mit allen Zugriffsrechten erwerben. Ob es dann noch Sinn macht, die Nachrichtenmeldung vom 23.09.1987 mit der Spekulation über Windows95 zu präsentieren, sei dahin gestellt.

Chip die ganze Seite löschen würde

Das ändert erst einmal nichts daran, dass die Homepage weiter Chip gehören würde.

Chip müsste erst die Domain freigeben, dann könnte jemand anderes diese übernehmen.