Darf ich meine selbst erstellten Daten vom Firmen Pc löschen?

4 Antworten

Ich denke, solange du diese Unterlagen nicht im Auftrag der Firma sondern aus vollkommen eigener Initiative erstellt hast, kann man dir nix wollen. Wenn du aber im Rahmen deiner Aufgaben Arbeitsergebnisse für die Firma erarbeitet hättest, dann hat sie auch ein Recht auf diese Ergebnisse. Dein Nachfolger würde ja in seiner Arbeit evtl. davon profitieren.

Wenn dich aber niemand aufgefordert hat, einem Nachfolger bestimmte Daten und informationen zur Verfügung zu stellen, sehe ich auch kein Problem darin, dass du sie gelöscht hast.

Vielleicht interessiert es sie erstmal nur aus reiner Neugier, was du da hattest. Ein Fragezeichen würde ich noch darin sehen, wenn es untersagt wäre, Daten von privaten Systemen auf dem Rechner des Betriebs zu übertragen. Denn im Bezug auf den Virenschutz ist sowas eventuell nicht erlaubt.

Genau, diese Daten habe ich aus freien Stücken in meiner Freizeit erstellt, um mir die Arbeit zu vereinfachen und vor allem auch zu optimieren. Mein jetziger Stellvertreter wusste was für Daten das waren, -sehr hilfreiche- deshalb versuchen sie diese auch wiederzubeschaffen.

Dabei handelte es sich um von mir - in Privatarbeit- erstellte Unterlagen

Aber HALLO. Privatarbeit während der betrieblichen Arbeitszeit!?!?!?!?!?!? Das sehen Richter im Arbeitsrecht aber gar nicht gerne. :-(

Du darfst auf dem Firmen-PC während deiner Arbeitszeit keine PRIVATEN Datensätze erstellen!!! :-) Alles, auch Tätigkeiten welche die Arbeit effizienter machen,sind betriebliche Tätigkeiten und die Ergebnisse dieser Tätigkeit Eigentum der Firma.!!!!

Grundsätzlich gilt, alles was du während deiner Arbeitszeit machst, erstellst oder produzierst gehört deinem Arbeitgeber.

Nein du kannst deinem AG keinen Strick drehen. Du solltest aufpassen, dass du dir nicht selbst einen drehst indem dir zugibst während de Arbeitszeit private Tätigkeiten erledigt zu haben.

Sorrry. Du hast gefragt ob dir dein AG dir einen Strick daraus drehen könnte.

Ich denke nein, wenn es zur effizienteren Arbeit erstellt wurde. Trotzdem solltest du das nicht als Privatarbeit bezeichnen.

Du hast da leider etwas falsch verstanden. Die Sachen die ich in Privatarbeit erstellt habe, habe ich zu Hause auf meinem Pc erstellt um mir die Arbeit an meinem Arbeitsplatz zu erleichtern.

@MattesNRW

Ist angekommen. Stellt sich trotzdem die Frage ob es dir erlaubt war privat erstellte Daten auf den Firmen-PC anwenden dafür oder ob die dann nicht automatisch Eigentum der Firma werden.

Was für ein Dummfug! Es hängt von der Betriebsvereinbarung und vom Arbeitsvertrag ab, ob private Sachen auf Firmenrechnern sein dürfen bzw. ob sie während der Arbeitszeit erzeugt werden dürfen.

Und davon abgesehen hat der Fragesteller das ja in der Form gar nicht gemeint.

@JohnJensen

Sorry. Aber gäbe es entsprechende Beschaffenheitsvereinbarungen, dann müßte der Fragesteller die Frage sicher nicht stellen.

Und ich hab bemerkt. dass ich da etwas falsch versanden habe. Was nichts an der Tatsche ändert, dass grundsätzlich, nach Gesetzt, private Dinge auf Firmen-Pcs nichts zu suche haben.

Ich kann also mit deinem unqualifizierten Vorwurf des Dummfuges sehr gut leben. :-)

Was Du während der Arbeit "herstellst" gehört dem Arbeitgeber .... Du könntest auch nicht hingehen und irgendwelche Papierunterlagen vernichten ... bloß weil man Dir den PC zur Verfügung stellt sind die Sachen daruaf nicht Dein "Eigentum" auch wennn Du sie selber erstellt hast

Einzig Richtige Antwort!

Nochmals, ich habe diese Daten privat in meiner Freizeit erstellt und nicht auf der Arbeit oder während der Arbeitszeit! Ich habe diese lediglich auf der Arbeit genutzt um mir meine Arbeit zu vereinfachen.

Einen Strick drehen kann man einem Arbeitnehmer aus allem. Generell ist es aber so üblich, seinen Schreibtisch leer zu hinterlassen, und in diesem Sinne würde ich raten, sämtliche Daten, EMails und Informationen, die sich auf dem Rechner angehäuft haben, zu löschen, sofern man davon ausgehen kann, dass sie entweder ihrerseits von der Firma kamen oder andererseits beim Empfänger (Auftraggeber) angekommen sind.

Die Behütung von Firmenemails ist die Sache der Firmen-IT und nicht Deine, es sei denn, es gibt ein entsprechendes innerbetriebliches Übereinkommen.