Selbständigkeit, Kleinunternehmer, Hartz 4?

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IHK´en und ihre Unterstützungen... Allerdings lieber die, als gar keine. Wobei es ist wie überall: Qualität zahlt sich aus.

Das ganze hat nur einen Nutzen, dass wissen die aber selber nicht. Durch die Kritik, die an jedem Businessplan geübt wird trainieren sie Dich. Nämlich genau dazu, dass man immer eine Antwort findet.

Umsatz war zu fest eingerechnet. Jetzt zahlt der Kunde doch nicht. Mahnung. Mahnverfahren. Und auf einmal auch noch Geld bezahlen und der hat immer noch nicht gezahlt... Gerichtskosten die zweite...

Darauf brauchst Du dann die richtige Antwort. Da helfen sie unbewusst etwas mit, dass man solche isolierten Probleme schon einmal lernt zu lösen.

Allerdings wirklich eine klare Zielgruppendefinition zu leisten und dann auch die Ansprache zu finden - Fehlanzeige.

Wenn Du in die Selbständigkeit willst, dann solltest Du natürlich Antrag auf Fördergeld beim Arbeitsamt oder Jobcenter (je nach Zuständigkeit) stellen. Wenn es ganz dumm läuft, dann auch bei der Kfw. Wobei das meistens Irrsinn ist. Aber anderes Thema.

Mit der Freundin, die noch zu Schule geht. Das ist ein ziemlich schwieriges Thema. Da solltest Du Dir vorher beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein holen. Das ist nicht ganz einfach wegen der Begründung. Noch scheinst Du ja nicht im Leistungsbezug zu sein.

Allerdings solltest Du mit anwaltlicher Hilfe das angehen. Es kann nämlich auf einmal passieren, dass das Kindergeld Deiner Freundin Dir als Einkommen angerechnet wird. Also ganz vorsichtig.

Auch die Sache ob man Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft ist, die Vermutungsregeln usw. Da braucht man wirklich eine Rechtsberatung und das nicht aus dem Jobcenter! Ganz klare traurige Sache.

Freiberufler als Programmierer? Glaube ich jetzt nicht, denke eher Gewerbetreibender. Kleinunternehmer ist eine reine Regelung für die Umsatzsteuer. Die man aber auch nur in Betracht ziehen sollte, wenn man Endverbraucher als Kunden haben will. Und um ganz deutlich zu werden: Aus HartzIV nicht raus will.

Kleinunternehmer bedeutet: Einnahmen von nicht mehr als 1.450 Euro im Monat im Betrieb. Davon sind die Betriebsausgaben zu tragen. Auch Deine Krankenversicherung. Altersvorsorge wäre auch nicht verkehrt. Miete und Brotaufstrich werden auch benötigt.

Das entspricht meine ich mal gerade dem üblichen Netto-Monatseinkommen von Arbeitnehmern. Die brauchen davon aber keine Betriebsausgaben mehr zu tragen und die Sozialversicherung ist auch schon weg....

So, dass war jetzt gemein. Dachtest Du stellst Deine Fragen und bist dann klüger... Ist leider nicht so und ich kann Dir auch versprechen, dass das noch schlimmer wird.

Viel Erfolg.

Hey. Zuerst einmal viel Glück. Bin selber z. Zt. leider arbeitslos.

Existenzgründung: http://www.experto.de/b2b/existenzgruendung/existenzgruendung-fuer-hartz-iv-empfaenger.html

Aber ein kleiner Tipp: Geh zuerst zur IHK und frag da mal nach. Lieber ein Weg zuviel, als zu wenig. Mitarbeiter im Jobcenter etc haben zu 90% keine Ahnung von solch komplexen Vorgängen. Ich spreche aus Erfahrung. Ich habe 2 Std kämpfen müssen, um ein simples Ticket für ein Vorstellungsgespräch bezahlt zu bekommen (mittlerweile kennt mein JC nur noch die Anschrift vom Sozialgericht ;) )

Zusammenziehen: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft (das seid ihr beide) minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den Zahlbetrag.

Soweit erstmal ein paar Antworten ;)

Hi danke für deine nützlichen Tipps.

Zählt meine Freundin auch zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihre beiden Eltern nicht unbedingt schlecht verdienen? Heißt das, dass sie auch ALG II erhält oder einfach nur, dass ich dadurch mehr erhalte? Hab das System noch nicht ganz gerafft.^^

@Nihilismus

Kein Problem ;)

Du bekommst Betrag X. Wenn deine Freundin was verdient (Betrag Y), dann X-Y= dein Endbetrag.

Ihre Eltern haben damit erstmal nichts zu tun (das ist nur bei BAföG so).

Wenn sie eine schulische Ausbildung macht, dann hat sie keinen Anspruch auf ALG II soweit ich weiß.

Wenn sie allerdings BAföG berechtigt ist, dann kann dir das theoretisch wieder angerechnet werden. Da einfach mal beim Arbeitsamt (nicht im Jobcenter) nachfragen, die können Auskunft geben.

@SnowdropFox

Werde ich machen, danke. :)

Du solltest hier unterscheiden, was Du tun kannst und was Du am besten tun solltest, um die Chancen Deines Antrages zu steigern.

In der Praxis zeigt sich, dass die Arbeitslosigkeitsbehörden abwehrend reagieren, wenn Ansprüche sehr zielbewusst und selbständig vorgetragen werden. Arbeitslose sind dumm, unselbständig und müssen geführt werden!

Etwas zaghaftes unbestimmtes Wünschen, das erst durch die fachkompetente Beratung des Jobcenters ermutigt wird - das ist der Weg, den die sich vorstellen.

Hinsichtlich der Frage von Gewerbe oder Freiberuflichkeit kann das FinA Auskunft geben.

Ich muss @Kluetje zustimmen: Du bist so unbeleckt, dass Du Dich erstmal mit Grundlagen befassen musst. Und etwas mit Google umgehen zu können, gehört auch zur Selbständigkeit.

Wenn ich mich jetzt also arbeitslos melde, kann ich dann gleich eine Existenzförderung mitbeantragen oder sollte ich vorher erst zur IHK, um dort einen Businessplan zu erstellen?

Ohne validen Businessplan kannst du jede Förderung knicken. Und bei dem Geschäftsmodell (Geld verdienen durch Werbebanner) wirst du Probleme haben überhaupt einen tragfähigen Plan, der dich mittelfristig auf Dauer aus dem Leistungsbezug bringen wird, auch nur im Ansatz plausibel zu machen.

Wenn ich zeitgleich mit meiner Freundin zusammen ziehen möchte, die eine schulische Ausbildung (ohne Einkommen) gerade macht, was muss ich da beachten?

Dass ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft veranlagt werden. Im ersten Jahr des Zusammenlebens ist eine BG nur in sehr engen Grenzen vom Jobcenter unterstellbar. Explizit keine Rolle spielt die räumliche Aufteilung der Wohnung; d.h., ihr könnt durchaus wieein Ehepaar zusammen leben, lieben und streiten, sofern ihr alles Finanzielle getrennt haltet.

Wenn man durch die Erstellung von kostenloser Software und durch den darin enthaltenen Werbebannern Geld einnimmt, ist man dann Kleinunternehmer oder Freiberufler?

Man ist Optimist

Wenn Du zum Thema rund um die Arbeitslosigkeit noch Fragen hast, hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Falls Du eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben sollst, nimm sie mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Hör Dir auf YouTube die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an:

Eingliederungsvereinbarung 1

http://www.youtube.com/watch?v=msOcuQYUGQM

Es sind sieben kleine Teile. Ist ein Teil zu Ende, kannst Du den Folgeteil direkt auf Youtube oben rechts neben dem Video anklicken.