Sind die Gesichter von thispersondoesnotexist.com urheberrechtlich geschützt?

2 Antworten

UrhG § 2 Geschützte Werke schreibt in Abs. 1:

"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: [...] Werke der bildenden Künste [...]"

Aber das gilt nur für Personen, also für Menschen als Schöpfer, nicht für Maschinen (oder Tiere, danke, EphraimUlk). Denn in Abs. 2 heißt es dort:

"(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."

Gruß aus Berlin, Gerd

Jedes Bild hat einen Urheber und ist somit urheberrechtlich geschützt.

EphraimUlk  08.05.2020, 08:24

Das ist so nicht ganz richtig. Das Bild muss eine persönliche geistige Schöpfung sein. Mittlerweile gibt es ja auch die Fälle, in denen Tiere etwas malen, oder der Affe, der ein selfie geschossen hat. Da gibt es dann kein Urheberrecht, weil das Merkmal der Persönlichkeit fehlt. Bei der o.g. Seite handelt es sich mE nach um eine KI, die ein Bild aus mehreren Fotos zusammen setzt. Eine KI kann auch kein Urheberrecht haben. Da bliebe dann lediglich die Frage des Recht am eigenen Bild der betroffenen Personen.

hydrahydra  09.05.2020, 00:33
@EphraimUlk

Jemand hat aber die KI erschaffen.

Rico714  26.05.2021, 17:17
@EphraimUlk

In diesem Fall gibt es kein recht am eigenen Bild. Da auf den Bildern keine echte Personen zu sehen sind, sondern nur Personen die extra von der KI erstellt wurden.