Geldstrafe Sachbeschädigung?

5 Antworten

Hallo Ink21

Das unabsichtliche beschädigen einer fremden Sache stellt keine Straftat dar, da der Vorsatz nach §15 StGB fehlt und eine fahrlässige Begehung weder in §303 StGB für Sachbeschädigung noch in §306 StGB für Brandstiftung definiert ist.

Entsprechend ist eine Geldstrafe nicht möglich, dennoch haben die Verursacher hier Schadensersatz zu leisten und wären gut damit beraten den Schaden außergerichtlich zu regulieren, da die Kosten für einen Prozess und die Anwaltskosten erheblich sein können.

LG

Darkmalvet

Bei einer derart unpraezise gestellten Frage kan man eigentlich nur mit einem Verweis auf StGB § 303 verweisen:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn fahrlässig begangen, liegt keine Straftat vor. Ferner: welche Funktion soll denn der Tisch haben, dass seine Schädigung als "gemeinschädlich" gilt?

Drittens: der Tisch ist in seiner Funktion nicht beeinträchtig, sondern es ist lediglich ein optischer Schaden. Auch das wird es strafrechtlich schwierig.

Der Tisch ist leicht schwarz verfärbt, aber nicht kaputt.

Auch das kann einen Totalschaden bedeuten.

Die Höhe und Art der Strafe richtet sich auch nach eurem Alter. Für Straftaten Jugendlicher gibt es keine Geldstrafe.

Ja, kann man bekommen.

Ink21 
Fragesteller
 23.10.2020, 03:30

Danke.

was schätzen Sie wie hoch so eine wäre? 😬

OnePerson19  23.10.2020, 03:31
@Ink21

Das weiß ich nicht