Sachbeschädigung, auch wenn gar nichts kaputt gegangen ist?
Hallo
Muss für eine Anzeige wegen Sachbeschädigung eigentlich was kaputt gegangen sein? Folgende Sache, eigentlich eine Lappalie: ich war in der Stadt mit dem Auto unterwegs und wollte in eine Parklücke einbiege, blinke, setze zum parken an, da zieht einer an mir vorbei, schneidet mir den Weg ab und zieht in die Lücke. Und grinst mich noch breit an. An der Stelle hab ich vielleicht leicht überreagiert. Da ich mit meinem kleinen Neffen unterwegs war und er unterwegs gewickelt wurde hab ich ihm die volle Windel offen auf die Frontscheibe geklatscht. Der Typ ist daraufhin ausgerastet und schrie nur dass er mich wegen Sachbeschädigung anzeigen wird.
Es ist aber gar nichts kaputt gegangen. Daher geht Sachbeschädigung nicht, oder? Von mir aus zahle ich eine Autowäsche, aber was er gemacht hat ist doch auch Nötigung, oder?
8 Antworten
Das könnte dann so ein Urteil werden, über das sogar im Fernsehen berichtet wird.
Für dich würde es leider mit einer Verurteilung enden. Allerdings nicht wegen Sachbeschädigung, da ja nichts kaputt ist und die Scheibe leicht gereinigt werden kann. Es dürfte aber ein Latte anderer Delikte geben, die da greifen könnten.
Das könnte dann so ein Urteil werden, über das sogar im Fernsehen berichtet wird.
Insbesondere, wenn das Verfahren noch bis zum Bundesgerichtshof geht! :-))))
Zum Glück gibt es viele Richter und Staatsanwälte mit Humor, die alles tun würden, um eine strafrechtliche Eskalation in so einem Bagatellfall zu vermeiden. Auch vor Gericht darf gelacht werden! :-)
Sachbeschädigung ist auch, wenn etwas verschmutzt wird, was der andere reinigen muss.
:) Ich finde deine Reaktion gut. Wenn dich der andere Verkehrsteilnehmer vor allem vorher noch geschnitten hat, könntest du ja das gegen ihn verwenden. Vorrang hattest du auch noch an der Parklücke/ Parkbox. Ich würde mir da keine großen Sorgen machen und auch erwähnen, dass dich das Schneiden total erschrocken hat und du im Affekt reagiert hast.
Doch du hast die Scheibe verunreinigt = Sachbeschädigung.
Immerhin sind gerade die zwei Richtigen aufeinander getroffen.
Als Sachbeschädigung zählt das mutmaßliche(gewollte) zerstören,beschmieren,beschmutzen, Und beschädigen von Objekten(in diesen Fall das Auto).