Sachbeschädigung, auch wenn gar nichts kaputt gegangen ist?

8 Antworten

Das könnte dann so ein Urteil werden, über das sogar im Fernsehen berichtet wird.

Für dich würde es leider mit einer Verurteilung enden. Allerdings nicht wegen Sachbeschädigung, da ja nichts kaputt ist und die Scheibe leicht gereinigt werden kann. Es dürfte aber ein Latte anderer Delikte geben, die da greifen könnten.

Das könnte dann so ein Urteil werden, über das sogar im Fernsehen berichtet wird.

Insbesondere, wenn das Verfahren noch bis zum Bundesgerichtshof geht! :-))))

Zum Glück gibt es viele Richter und Staatsanwälte mit Humor, die alles tun würden, um eine strafrechtliche Eskalation in so einem Bagatellfall zu vermeiden. Auch vor Gericht darf gelacht werden! :-)

Sachbeschädigung ist auch, wenn etwas verschmutzt wird, was der andere reinigen muss.

:) Ich finde deine Reaktion gut. Wenn dich der andere Verkehrsteilnehmer vor allem vorher noch geschnitten hat, könntest du ja das gegen ihn verwenden. Vorrang hattest du auch noch an der Parklücke/ Parkbox. Ich würde mir da keine großen Sorgen machen und auch erwähnen, dass dich das Schneiden total erschrocken hat und du im Affekt reagiert hast.

Doch du hast die Scheibe verunreinigt = Sachbeschädigung.

Immerhin sind gerade die zwei Richtigen aufeinander getroffen.

Als Sachbeschädigung zählt das mutmaßliche(gewollte) zerstören,beschmieren,beschmutzen, Und beschädigen von Objekten(in diesen Fall das Auto).