Geblitzt aber schild nicht lesbar?
Hi Leute, ich wurde heute auf einer Landstraße in meiner nähe geblitzt. Dort stand halt ganz normal ein Ziviles blitzfahrzeug, das mich dann geblitzt hat. Ich habe mich dann doch sehr gewundert, weil auf der straße tempo 70 ist und ich grade mal 75 fuhr. Darauf hin bin ich die strecke noch einmal abgefahren und vor der stelle, wo ich geblitzt wurde stand ein tempolimit-schild, das anscheinend mit einer farbsprühdose angesprüht wurde, auf jedenfall war dort grüne farbe drauf.
Nun meine Frage. Wenn ich den bußgeldbescheid kriege, ist der doch dadurch ungültig, dass das schild nicht leserlich ist, oder?
11 Antworten

Wenn das in Deiner nähe war, kannst Du doch sicher noch ein Bild von diesem Schild machen. Du brauchst ja einen Beweis, dass Du die Geschwindigkeitsbegrenzung gar nicht lesen konntest.

Ja das werde ich morgen früh sofort machen

Selbst wenn sind es warscheinlich nur 15 Euro. Mich hatten sie auch mal wegen 3 lächerlichen kmh zur Kasse gebittet.

Zu deinem Problem: Ich hab mich gerade extra nochmal durch unsere Lernunterlagen geklickt. Es ist tatsächlich so, dass eine Überprüfung der Verkehrsschilder im Vorfeld vorgeschrieben ist, also eine Muss- und keineSoll-Bestimmung darstellt.
Da dies der Kollege offensichtlich nicht gemacht hat, hast du das Recht gegen den Laserbescheid Einspruch einzulegen. Wichtig hierbei: Es darf nur ein einziges Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt sein; dieses muss durch die Farbe o.ä. komplett unlesbar sein. Bei dem Verkehrsteilnehmer muss es sich um einen Ortsfremden handeln!
Hast du direkt in bar bezahlt oder wird dir ein Anhörungsbogen zu gesandt? Bei letzterem: Fahr zu der Stelle und halte das Verkehrsschild fotografisch fest. Dies ist ein Beweismittel, welches deiner Entlastung dient (oben genannte Voraussetzungen müssen erfüllt sein...)
Wenn du in bar bezahlt hast, wirds schwierig... dann musst du die Quittung die du hoffentlich noch hast zusammen mit einem Einspruchsschreiben und den Beweismitteln (das Foto von dem Schild) bei der zuständigen PI (nicht der zentralen Bußgeldstelle) einreichen.
Aber drei Anmerkungen noch:
1. Wenn nur ein Schild erkennbar war, ist ein Einspruch sinnlos.
2. Mittlerweile ist eine gewisse Zeitspanne vergangen: Denk darüber nach, wie dein Einspruch ausgeht, wenn der Kollege sagt "Ich hab kontrolliert, gestern war das noch nicht so"...
und 3. Wenn du bewusst zu schnell gefahren bist, dann steh zu deinem Fehler und versuch nicht den Fehler im Beamten zu suchen, der nur seinen Job erledigt hat :-)
Bzgl. deiner wiederholten Frage: Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier ganz falsch^^ Bleibt dir natürlich überlassen das zu machen, aber ist halt einfach falsch und wird ohne Prüfung abgelehnt:)

foto machen und widerspruch einlegen ... aber nur wenn x andere das auch machen wird das erfolg haben

Ja ich weiss ja nicht ob es den anderen auch aufgefallen ist. Mir ist es ja auch erst aufgefallen, als ich den weg noch einmal abgefahren bin und genau darauf geachtet habe

Fahr vorbei, mach ein Foto von dem Schild, lass es dir durch unabhängige Zeugen beglaubigen und lege dann mit den Infos Widerspruch ein.

Wenn ihr nicht verwandt oder verschwägert seid, ja
Wenn du ganz sicher gehen willst, gehst du morgen zur Polizei und meldest das Schild und lässt dir das auch schriftlich geben, dass du es gemeldet hast.

Nein sind wir nicht
Ok, werde ich so machen. Vielen dank.
Reicht mein kollege der mit im wagen saß als zeuge aus?