Straftat begangen was nun?
Zu mir, ich bin 19.
Zunächst einmal bitte verurteilt mich nicht.
Ich habe aus Frust, jetzt bereue ich es eine Straftat begangen: Sachbeschädigung durch Feuer, der Schaden wir auf 4.000 Euro geschatzt.
Meine Frage dazu, soll ich selber zur Polizei gehen und das melden?
Was passiert im weiteren Verlauf?
•Geldstrafe?
•Freiheitsstrafe?
Vielen Sank in Vorraus fur eure Antworten!
12 Antworten
Wenn vorher dein Leumund einwandfrei war. Wird im Normalfall auf Sozialstunden hinauslaufen. Schaden muss natürlich auch bezahlt werden wenn der Eigentümer das zivilrechtlich einfordert. Aber in Bayern könnte es auch der Knast sein. Will damit sagen das entscheidet die StA oder Richter. Selbststellung sollte strafmildernd sein.
Wird im Normalfall auf Sozialstunden hinauslaufen
Sozialstunden bei Volljährigen ein Normalfall?
Solltest du dich stellen statt erst langwierig ermittelt zu werden, dürfte das positiv für dich sprechen und sicher auch durch StA und Gericht anerkannt werden.
Die Frage ist aber, was angezündet wurde. Kann man das Angezündete unter den § 306 StGB subsummieren, wärst du sofort im Verbrechenstatbestand = 1 Jahr Mindesstrafe. Wenn nicht, bliebe es bei einer simplen Sachbeschädigung sowie möglichweise zu einer Herbeiführung einer Brandgefahr (§ 306f StGB).
M.E. dürfte eine echte Freiheitsstrafe nicht verhängt werden, eine zur Bewährung schon eher.
Dann dürfte der StA neben der Sachbeschädigung auch Herbeiführung einer Brandgefahr erkennen, Strafandrohung bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe.
Ergänzung: Brandstiftung i.S.des 306 StGB läge m.E. nicht vor.
Bei einer Selbstanzeige kommt man besser weg als wenn man erwischt wird.
Und ist es die erste Straftat wird die Strafe ziemlich mild. Das Du glaubwürdig bereust spricht auch für Dich.
Sonst kannst Du Dich auch im SGB umsehen
In jedem Fall eine Freiheitsstrafe. Die Frage ist nur ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht.
Du hast eine Dummheit gemacht, steh dazu. Zum Glück sind keine Lebewesen zu Schaden gekommen?
Bis 21 kann meines Wissens Jugendstrafrecht angewandt werden, falls die Reife fehlt
Geh vorher zu einem Anwalt für Strafrecht und lass dich beraten. Falls das Geld dafür fehlt, geh zum Amtsgericht und lass dir einen Beratungsschein ausstellen (Mietvertrag und Einkommensnachweis mitbringen)
Es waren Müllbehälter, die allerdings direkt neben einer Strom- und Gasversorgung waren