Jemanden Geld geliehen ohne Beweis. Kann ich es wieder zurückbekommen?

5 Antworten

Wenn laut Kontoauszug ersichtlich ist, an wen das Geld überwiesen wurde, kann das als Beweis ausreichen. Man kann aufgrund der Bankverbindungen den Verlauf Absender, Empfänger nachvollziehen.

Wenn es bar übergeben wurde , keine Zeugen dabei gewesen sind, könnte das Schwierigkeiten geben, so der Schuldner widerspricht.

Ich würde dem Schuldner einen Einschreibebrief schicken und ihm eine Frist zur Rückzahlung des geliehenen Geldes setzen.

In dem Brief würde ich das Datum, den Ort der Übergabe und auch die Summe aufführen. Vielleicht ist dir auch bekannt, für was der Gläubiger das Geld benötigte. Das würde ich auch im Brief vermerken.

Teile dem Gläubiger auch mit, dass du im Falle der Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten wirst.

Zahlt er nicht, dann bleibt dir nur die Möglichkeit gegen ihn einen Mahnbescheid zu erlassen. Widerspricht er dem Mahnbescheid, dann wird eben vor Gericht geklärt , was Sache ist. Du kannst , so es vor Gericht geht, mittels einer eidesstattlichen Erklärung versichern, dass du dem Gläubiger das Geld gegeben hast. Wenn du da auch noch einen Kontoauszug hast mit dem man die Überweisung nachvollziehen kann, dürften deine Chancen vor Gericht positiv sein.

Ich würde das auf jeden Fall riskieren. Kommt eben auch auf die Summe an, die verliehen wurde.Schliesslich kostet das alles Geld. Mahnbescheid, Anwalt, Gerichtskosten.

Ohne Beweis kannst du das rechtlich nicht durchsetzen, falls der Schuldner tatsächlich Widerspruch einlegt. Kontoauszüge nützen nichts, denn die beweisen nichts darüber, ob und wann dir das Geld zurück gezahlt werden muss.

Was sagt der Schuldner, wenn du ihn an die Schulden erinnerst? Ist er bereit, das Geld zurück zu zahlen? Wenn ja, dann ist er bestimmt auch bereit, dir das schriftlich zu geben. Das solltest du aber dann über einen Anwalt oder Notar machen, da sich der Freund eventuell später wieder raus reden kann.

Moin,

kommt n bisschen drauf an, was da auf dem Kontoauszug zu sehen ist. Wenn das ne bargeldabhebung ist, kannst das direkt klemmen. Wenn das ne Überweisung ist, auf der steht „Darlehen an XY“ dann sieht das doch gut aus.

wie schon an anderer stelle geschrieben... ein Kontoauszug könnte ein Beweis sein. Auch könntest du ohne beweis Glück haben und der Mahnbescheid geht durch weil er nicht widerspricht... oft kümmern sich leute auch nicht um ihre Angelegenheit.

Zu beachten ist aber... hat er nichts ist auch nichts zu holen.

Wenn du die Zahlung des Darlehens mit einem Kontoauszug beweisen kannst, hast du doch schon mal einen Beweis.