muss ich Betreuungsgeld trotz Kindesunterhalt zahlen

9 Antworten

Ich muss ganz ehrlich zugeben, dass auch mein Hirn gerade Höchstleistung erbringt, denn ich wüsste wirklich nicht, was ein Betreuungsgeld sein soll. Diese Thematik ist sehr komplex und ich weiß nicht, ob du den Kindesunterhalt selber aus der Tabelle entnommen hast, oder ob dir ein Anwalt das ausgerechnet hat. Eine Sache verstehe ich aber überhaupt nicht. Du zahlst für deinen Sohn zwar den Unterhalt, sehen darfst du ihn aber nicht. Wie geht das zusammen? Wer hat das so angeordnet? Ich würde dir wirklich empfehlen, in dieser gesamten Angelegenheit einen guten Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Du zahlst schon genug Geld, da kommt es auf die paar Euros für eine kompetente Beratung wirklich nicht mehr an. Viel Erfolg!

Wenn Du Unterhalt für die Mutter meinst: Ja, das ist korrekt. Bis zum 3. Geburtstag des Kindes ist das von Dir zu zahlen.

Möglicherweise hat die Kindsmutter jetzt ALG II beantragt. Dies ist aber nachrangig - alles andere geht vor.

"Nicht verheiratete Elternteile können von dem anderen Elternteil Unterhalt verlangen, solange und soweit sie wegen der Betreuung des Kindes an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind. Sie werden hinsichtlich der Dauer des Betreuungsunterhaltes ebenso behandelt wie Geschiedene."

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47876.html

Das Thema kommt mir irgendwie bekannt vor, mein Mann hat ähnliche Probleme mit seiner Ex bezüglich der Kinder. Aber zu deiner Frage, soweit ich weiss, wenn du es kannst, musst du auch zahlen, da ist es glaube ich egal ob verheiratet oder nicht. Was du denkst, vor allem hinsichtlich das sie dir den Umgang verweigert, ist den Behörden so ziemlich egal, Gesetzlage ist Gesetzlage und blabla kommt es dann.

Es heißt BetreuungsUNTERHALT, Betreuungsgeld können Eltern bekommen, wenn sie ihr kind zu Hause betreuen, statt es in die Krippe oder Kita zu geben.

Betreuungsunterhalt geht vor allen Sozialleistungen, damit wirst du zahlen dürfen, wenn du es hast, das Geld.

Die Umgangsregelung ist unabhängig von Deinen gesetzlichen Unterhaltspflichten.

Für Fragen wende Dich bitte ans zuständige Amt der Kreisverwaltung.

Die können Dir die Rechtsgrundlagen genau erläutern.