Ist kindesunterhalt Einkommen nach § 22 Estg

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Werden die Bezüge [...] einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen

Ich denke, das bedeutet, dass die nicht abzugeben sind.

Nein, die fragen nach Deinem Einkommen.

Der Unterhalt für die Kinder ist Eigentum der Kinder, welches Du nur verwaltest.