Ist kindesunterhalt Einkommen nach § 22 Estg
Wenn es heißt: Anzugeben sind alle Einkünfte nach § 22 EstG - muss man dann den Unterhalt, den man für seine Kinder bekommt, angeben oder zählt der nicht dazu?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Werden die Bezüge [...] einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gewährt, so sind sie nicht dem Empfänger zuzurechnen
Ich denke, das bedeutet, dass die nicht abzugeben sind.
Nein, die fragen nach Deinem Einkommen.
Der Unterhalt für die Kinder ist Eigentum der Kinder, welches Du nur verwaltest.