Kindesunterhalt nach Abitur

5 Antworten

Seine Mutter darf sich eigentlich nicht am Unterhalt des Sohnes "bereichern".

Deinem Sohn brauchst du nichts zu geben solange er in Neuseeland ist, auch brauchst du nicht für die An- und Rückreise aufzukommen. In Neuseeland arbeitet dein Sohn ja, deshalb heisst das Programm auch Work und Travel, also arbeiten und reisen.

Allerdings muss dein Sohn aber einen bestimmten Betrag auf einem Bankkonto nachweisen, sonst kann er nicht an dem Programm teilnehmen. Einfach mal googeln.

du bist für deinen Sohn unterhaltspflichtig, wenn er es nicht kann, bis er eine abgeschlossene Ausbildung hat (z:b:) vom Prinzip gilt, das eine was man will, das andere was man kann. wenn er/ihr euch work and travel nicht leisten könnt, dann kann er das nicht tun. Warum jobbt er nicht erstmal 1/2 Jahr oder 1 Jahr im Schichtdienst einer Firma oder auf dem Großmarkt, dort kann er gutes Geld verdienen (bei harter Arbeit) und damit seine Träume verwirklichen

Eifelmensch  04.06.2012, 15:24

Die Unterhaltspflicht besteht nicht bis zum Abschluss der Ausbildung, sondern nur während der Ausbildung.

Mit Abschluss des Abiturs entfällt der Unterhaltsanspruch des Sohnes. Dieser lebt jedoch mit Aufnahme des Studiums oder einer Ausbildung wieder auf.

Seine Mutter kann dann die Wohnung nicht halten, weil sie zu wenig Einkommen hat und auf dieses Geld angewiesen ist?

Dann muss sie sich eben eine kleinere Wohnung zulegen.
Oder möchtest du ihr einen Mietzuschuss geben? :-)

Keine Ahnung, ob ein Anspruch rechtlich besteht, ich denke aber schon.

Ich würde an deiner Stelle mal mit der Mutter und dem Sohn reden und fragen was sich der Junge so für die Zukunft vorstellt. Möchte er nach Neuseeland wieder bei seiner Mutter wohnen oder studieren und in eine eigene WG oder so was ziehen? Je nach dem solltet ihr dies auch finanziell gestalten. Wenn der Jugen eh nicht zurück zur Mutter ziehen wird kann sie auch jetzt schon eine kleinere Wohnung suchen, wenn er wieder dort wohnen wird solltet ihr nach einer Lösung suchen.

Du schuldest Deinem Sohn Unterhalt bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit - also bis er einen Berufsabschluß hat. Entsprechend hat er auch Anspruch in der Zeit, in der er im Ausland ist. Und das Geld ist zum Unterhalt des Kindes gedacht. Wenn sich Dein Sohn jwd aufhält, muß er sich dort entsprechend versorgen. Ist zwar hart für seine Mutter, aber das Geld ist nicht als ihre Miete gedacht.

Eifelmensch  04.06.2012, 15:22

Nicht bis zum Abschluss der Ausbildung, sondern nur während der Ausbildung.

Ein Jahr Rumreisen dürfte doch wohl kaum unter den Begriff der geforderten Zielstrebigkeit fallen!