Zahlung Kindesunterhalt mit niedrigen Einkommen aber Immobilienbesitz?
Folgende fiktive Konstellation . Nach der Scheidung lebt der Sohn 2 Jahre bei seinem Vater. Mit dem 14. Geburtstag entscheidet sich der Sohn - gemeinsam mit seiner Mutter - das er zu ihr zieht. Sie ist voll berufstätig und bewohnt ein Haus, verdient gut 2000 Euro netto im Monat und kann ihm somit einiges bieten. Weiterhin muss sie mit dem Einzug des Sohnes keine Unterhalt von 380 Euro zahlen und bekommt das Kindergeld. Der Vater bezieht eine EU-Rente über 850 Euro und wohnt in einem Eigenheim, das er geerbt hat. Durch Sanierungsarbeiten ist das Haus noch mit einem Kredit über 40.000 Euro belastet. Jetzt zur Frage : Aus den monatlichen Zahlungen der EU-Rente besteht sicherlich kein Anspruch auf Kindesunterhalt. Wie schaut es mit dem Eigentum - in diesem Fall das Haus - aus ? Kann darauf zurückgegriffen werden um den Unterhaltsanspruch zu gewährleisten ? Falls ja, wie könnte das konkret aussehen ? Ist möglicherweise eine Verwertung der Immobilie zur Gewährleistung der Ansprüche auf Kindesunterhalt gegeben ? Dank für Ihre/Eure Bewertungen !
3 Antworten
Unabhängig von der rechtlichen Situation sollte der Vater alles tun, um seinen Sohn zu unterstützen. Wenn er im Moment knapp bei Kasse ist, sollte er zumindest ein Sparkonto anlegen. Der Vater könnte sich auch einen Minijob oder dergleichen suchen, um zu seiner Rente dazuzuverdienen.
Sich auf dem Verdienst der Mutter auszuruhen, die vorher ja auch gezahlt hat, fände ich für mich nicht erstrebenswert. Das Haus behalten zu wollen, auch als Erbe für den Sohn finde ich aber völlig ok.
Was das rechtliche angeht muss ein Jurist antworten!
Es wurde doch geschrieben das die Rente gezahlt wird weil der Vater Erwerbsunfähig ist. Somit kommt ein Nebenjob wohl nicht in Frage.
Wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, wesentlich mehr verdient als der andere Elternteil, so muss der betreuende Elternteil sich am Kindesunterhalt beteiligen oder ihn sogar völlig übernehmen. Siehe http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen/index.php. Dieser Fall liegt bei Dir vor, da Dein Einkommen mehr als doppelt so hoch ist wie dasjenige des Vaters. Zu einer Verwertung seines Eigenheims wird man den Vater dagegen höchstwahrscheinlich nicht zwingen können.
Der Immobilienbesitz bedeutet ja kein Einkommen zumal ja noch die finanzierte Renovierung zu leisten ist. Das dürfte mit einer normalen Miete vergleichbar sein.