Unterhalt für Kind trotz Ausbildung?

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Den Unterhalt kann er nicht einfach so einstellen,aber er kann diesen dann abändern lassen,wenn der Sohn selber Einkommen erzielt !

Solange dein Sohn noch bei dir wohnt und minderjährig ist,kann der Sohn von der Netto Vergütung in der Regel schon mal 90 € pauschal wegen evtl.Aufwendungen durch die Ausbildung abziehen bzw.die tatsächlichen Aufwendungen,nur müssen diese dann nachgewiesen werden,wenn die Eltern es verlangen würden.

Der Rest der Netto Vergütung kann er dann durch dich und ihn teilen,also 50 % davon auf seinen gezahlten  Unterhalt anrechnen,dass kannst du bei deinem Naturalunterhalt den du leistest natürlich auch machen,es kann also rein theoretisch passieren das der EX - dann gar keinen Unterhalt mehr zahlen müsste.

Wenn der Sohn dann 18 wird,dann muss der Unterhalt neu berechnet werden,nicht nur weil ihm dann ab 18 mehr Unterhalt zustehen würde,sondern weil ab da beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden.

Dann wird auch seine Vergütung und das Kindergeld nicht mehr geteilt,sondern nach Abzug der Aufwendungen durch die Ausbildung voll auf seinen Unterhaltsbedarf angerechnet.

Es wird dann also auch auf dein relevantes Nettoeinkommen ankommen,dass wird dann zu dem deines EX - addiert und daraus der Unterhaltsanspruch des Kindes berechnet.

Danke dir für deinen Stern !

Wie viel man in der Ausbildung bekommt ist sehr unterschiedlich. Manchmal würde es nicht mal reichen um Anteilig (z.B. die Hälfte) die Miete und anderen Kosten mit zu tragen.

Es gibt einen Grund warum es als Ausbildungsvergütung ausgewiesen wird rechtlich und nicht als Lohn/Gehalt. (auch wenn es oft so genannt wird)

Ob dein Ex rechtlich was zahlen muss wird vermutlich anhand seiner Vergütung geprüft werden müssen, bei vielen besteht jedoch weiterhin Anspruch. Immerhin hat man da dann ja auch feste Ausgaben wie das Ticket für Bus&Bahn. Es ist aber zulässig, dass er einen Anteil zu Hause als "Kostgeld" abgeben muss, ob dein Ex sich darauf berufen kann weiß ich nicht.

Prinzipiell sind die Eltern bis zum Ende der Erstausbildung und in seltenen Fällen sogar noch länger Unterhaltspflichtig. In manchen Fällen auch kürzer, aber da kann euch vermutlich das Jugendamt besser weiterhelfen.

Ich persönlich kann solch ein Verhalten nicht nachvollziehen, immerhin ist es sein Sohn und ihr werdet das Geld ja vermutlich auch brauchen.

Einfach einstellen darf er nicht! Denn solange der Titel nicht offiziell aufgehoben wurde muss er zahlen. Sagt ihm das zur Not auch sehr deutlich.

Aber wenn das Jugendamt entschieden sollte, dass euch dann wirklich kein Unterhalt mehr zusteht, dann müsst ihr ggf. "zu viel gezahltes" zurück geben. Daher wenn es geht zur Sicherheit erst mal zur Seite legen.  

Der Mann darf die Unterhaltszahlungen nicht ohne Weiteres einstellen, hat aber ein Anrecht darauf, einen bestehenden Titel entsprechend "abändern" zu lassen, so dass er weniger oder ggf. keinen Unterhalt zahlen muss.

Die Höhe des veränderten Unterhaltes hängt vom Einkommen eures Sohnes ab.

  • Von seinem Nettoverdienst kann der Sohn einen "ausbildungsbedingten Freibetrag" (für seine Fahrtkosten, Schulbücher, Arbeitskleidung ...) abziehen. Pauschal werden dafür 90 Euro veranschlagt.
  • Der "Restbetrag" seines Einkommens ist für seinen Lebensunterhalt zu verwenden, das heißt, er müsste ihn dir dafür zur Verfügung stellen. 
  • Die Hälfte dieses Einkommens wird für deine Unterhaltsleistungen angerechnet (Betreuung, Kochen, Waschen, Putzen...)
  • Die andere Hälfte wird auf den väterlichen Unterhalt (Geld für Essen, Kleidung, Unterkunft...) angerechnet. Der Unterhalt, den der Vater bisher zahlen musste, reduziert sich also um die Hälfte des Einkommens des Jungen (nach Abzug des Freibetrages).
  • Je nach Höhe des Azubi-Einkommens könnte der Unterhalt des Vaters also ggf. auch ganz wegfallen.

Ab dem 18. Geburtstag des Sohnes sind dann beide Eltern barunterhaltspflichtig, also auch du... Sein Anspruch muss dann neu ermittelt werden. 

Das Einkommen des Sohnes wird ab dann in voller Höhe (abzüglich Freibetrag) auf seinen Unterhaltsbedarf angerechnet.

Von der Ausbildungsvergütung Deines Sohnes werden 90 Euro als Freibetrag abgezogen, der Rest wird dann hälftig von der Unterhaltszahlung des Kindsvaters abgerechnet.

Im Klartext bedeutet das, der Kindesvater kann lediglich eine Änderung veranlassen, aber keinesfalls die Zahlungen komplett einstellen!

Wenn Dein Sohn 18 Jahre wird ändert sich einiges mehr. Dann sind beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet und das Kindergeld wird komplett und nicht mehr hälftig angerechnet. Die 90 Euro Freibetrag bleiben bestehen ansonsten wird die komplette Ausbildungsvergütung angerechnet.

Normalerweise wird der Unterhalt mit dem Einkommen verrechnet, ja. Wenn das Kind sich selbst finanzieren kann, sind die Eltern komplett raus, sonst eben nur anteilig. Ich bin mir gerade unsicher wie es ist, wenn das Kind U18 ist.