Geld falsch ausgegeben (Kasse)
Heute war der Laden, in dem ich arbeite sehr überfüllt und bei großen Zahlen passe ich immer auf, aber es kann sein, dass ich höchstens 10 Cent zu viel als Rückgeld gegeben habe...Ich habe erst diese Woche angefangen und das ist auch mein erster Job, deshalb weiß ich nicht was ich machen soll, weil ich mir auch nicht ganz sicher bin, ob ich wirklich zu viel Geld ausgegeben habe.
Am Ende des Tages zähle ich das Geld nicht sondern eine andere Person.
Worauf muss ich mich einstellen?
4 Antworten
Ich sag mal so: am Abend wird das Geld gezählt. Ganz genau ausgeben, also niemals Fehler machen, ist meistens nicht geschafft. Es sind öfter ein paar Cent zu wenig. Sehe es so: Wenn Du aus Versehen zu viel raus gibst freut sich der Kunde und kommt gerne wieder. Wenn Du jedoch zu wenig rausgibst ist das eher schlecht, Kunden sehen das eher als Betrug an, gibt schlechte Stimmung, usw. In diesem Fall hast Du also eigentlich eher etwas gutes gemacht, was natürlich trotzdem nicht öfter vorkommen soll.
Den Differenzbetrag musst Du eventuell nachzahlen, das hängt vom Arbeitgeber ab.
- Schon mahl von Entlassung wegen Pfandbon-Diebstahls gehört.
- Oder Job weg wegen der falschen Abrechnung von zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent:
- Das Berliner Landesarbeitsgericht hat die fristlose Entlassung einer Supermarkt-Kassiererin bestätigt.
- Wenn dier dein Job was wert ist und du im behalten möchtest, schmeis 10Cent mehr in die Kasse rein.
Mag sein. Aber die leichteste Lösung ist 10 Cent reinzuschmeisen.
Kommt auf den Arbeitgeber an, aber wenn du damit konfrontiert wirst, würde ich ihm verständlich machen, dass du es bereust und den Differenzbetrag bereit bist zu erstatten. Mag sein, dass der Arbeitgeber dann aus Kulanz dir das so verzeiht. Es sind ja nur 10 Cents, wenns nun das erste mal ist und du neu bist.
Ich denke eine Kündigung wirst du nicht bekommen, zumindest keine fristlose... Das wäre schon deutlich unangemessen.
Ich glaub das kommt auf den Arbeitgeber an
Die Entlassung wegen einigen Cents wird nicht sofort erfolgen. Mag sein, dass es in EINEM Fall es so war, aber es bei dieser Person es früher wohl öfters vorkam. Daher wäre die Kündigung auch wirksam. Es darf nicht unangemessen sein.