Kassendifferenz und Probezeit = Kündigung?
Hallo, ich habe auf 400€-Basis vor knapp, also nicht ganz 2 Wochen, einen Job bei Markt**** an der Kasse angenommen. Im Vertrag steht nun das Angestelltenverhältnis gillt ab dem 15.11.2010. Heißt das, die Probezeit wird ab dem 15.11.2010 gezählt, obwohl mein erster Arbeitstag am 22.11.2010 war? Das wäre wegen folgendem Fall interessant: Bisher hatte ich minimale bis keine Kassendifferenzen und gestern dann der große Schock: Fast 40€ waren zu wenig da. Ab 25€ gibt es eine Abmahnung...scheine ich wohl nicht herum zu kommen. Aber könnte auch die Gefahr bestehen, dass ich kekündigt werde? Ich habe alles wieder und wieder revue passieren lassen und weiss echt nicht wo die 40€ hin sein könnten. Gestohlen habe ich ja auch schon mal garnichts. Hätten die Kollegen vor und hinter mir auch gesehen. Ich hab nur jetzt richtig Angst vor einer Kündigung :(, denn soetwas, wie dass das mit dem Gehalt ausgeglichen wird, gibt es nicht. Habt ihr eine Ahnung, wie in einem solchen Fall wie meinem vorgegangen wird und falls ich mich dazu schriftlich äußern soll, worauf ist besonders zu achten und was ist zu meinen Gunsten erwähnenswert?
Vielen Dank- auch für die Geduld den langen Text zu lesen
1 Antwort
Dass es zu einem Kassenmanko kommen kann, weiß schließlich jeder. Und ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt,wird, nach der Probezeit, wird sicher darauf ankommen, wie deine sonstigen Arbeitsleistungen sind. Dafür ist ja eine Probezeit da, um sich ohne gegenseitige Vorwürfe wieder trennen zu können.