geld?

4 Antworten

Kindergeld hat mit dem "Hartz 4" - Status nichts zu tun und kann weiterhin gezahlt werden. Wird allerdings angerechnet.

Kindergeld ja, wenn du z.B. als Ausbildung suchend gemeldet bist und von den Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Unter Umständen würden die Eltern dann auch Unterhalt zahlen müssen, zumindest würde die Unterhaltspflicht der Eltern geprüft, wenn du als Ausbildung suchend gemeldet wärst.

Aber ob du das nun bekommen würdest oder nicht ist eigentlich nicht wirklich relevant, weil diese Gelder eh als Einkommen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet würden.

Im Regelfall blieben dir dann ohne z.B. weiteres Erwerbseinkommen nur 30 € Versicherungspauschale, die dir dann theoretisch in Abzug gebracht würden, du hättest dann im Endeffekt ggf.diese 30 € mehr, als ohne sonstigem Einkommen wie Kindergeld + Unterhalt.

Die Eltern müssen nur Unterhalt zahlen und bekommen nur dann Kindergeld wenn das Kind was macht. Heißt du hast auf beides keinen Anspruch.

Bekommst du als Kind (unter 25) denn überhaupt alleine Hartz4. Deine Eltern sind für dich zuständig.