Gekaufte Klimaanlage zurückgeben: Der Marktleiter weigert sich. Was kann man da machen? Wie ist das Verbraucherrecht?
Eine vom Toom-Baumarkt gekaufte klimaanlage (Raumkühlung) Kühlt nicht wie angegeben. Wir wollen Sie zurückgeben und beim Kauf wurde uns versichert wir können diese zurückgeben. Nun weigert sich der Marktleiter aber mit der Begründung: Das Gerät steht schon zu lange bei Ihnen. Wir haben es vor 10Tagen gekauft. Was kann man da machen? Wie ist das Verbraucherrecht?
5 Antworten
wende dich an deren zentrale. Er ist auf jeden Fall verpflichtet, diese zu reklamieren, sodass ihr eine intakte bekommt oder bei dieser der Fehler behoben wird.
Wende Dich schriftlich an die Zentrale von TOOM, schildere sachlich das Problem und bitte um Hilfestellung.
Schreib einfach ein Brief an die Firma (Einschreiben) leg Fotokopien der Kaufbelege bei und reklamiere das Gerät. Der Händler ist zur Sachmängelhaftung verpflichtet, einerlei, was der Marktleiter erzählt.
Die müssen es reparieren das es so kühlt schick es ab das müssen die tun
Nicht abwimmeln lassen!