Geigenunterricht geben ohne Gewerbe und Steuern?

2 Antworten

Unterrichten gehört zu den freien Berufen, du musst also nur dem Finanzamt die Aufnahme der Tätigkeit mitteilen.

PS: Einkommensteuer musst du erst zahlen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von derzeit 9.744 € übersteigt.

Ob du ein Gewerbe anmelden musst, ist umstritten. Eventuell ist es ein Freier Beruf, vorteilhaft wäre dann, wenn du ein Studium nachweisen kannst. Bei geringen Gewinnen hättest du aber keine Nachteile bei einer Gewerbeanmeldung.

Auf jeden Fall musst du es beim Finanzamt anmelden. Du kannst es als Freier Beruf anmelden, und wenn sie nichts dagegen haben, lässt man das so laufen.

Steuerlich kannst bei geringen Umsaetzen unter 25.000 Euro die Kleinunternehmer Regelung wählen. Ausserdem musst du eine Einnahme Überschussrechnung machen. Und eine Steuererklärung mit Anlage G, Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Anlage S, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei einem freien Beruf.

Einkommensteuer zahlst du, wenn du mit deinen gesamten Einkünfte unter dem Freibetrag von ca. 9000 Euro bleibst.