Facebook Marketplace - Steuern?

1 Antwort

Wenn du Schuhe zum Verkauf (mit Gewinnerzielungsabsicht) anbietest, bist du ein gewerblicher Händler. Da gibt es keine Feimengen. Ob du tatsächlich viel oder wenig verdienst, ist egal. Du musst das als Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.

Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt. Da msst du jährlich eine Steuererklärung abgeben, in der auf Grundlage deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung und unter Berücksichtigung deiner sonstigen Einkünfte errechnet wird, ob Steuern nachzuzahlen sind.