Gewerbe mit gebrauchter Kleidung und Accessoires?

3 Antworten

Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Und diese Absicht liegt bei dir sicher vor.

Du musst dann auch eine vereinfachte Buchführung machen und den Gewinn/Verlust aus dem Gewerbe mit bei deiner Steuererklärung angeben.

Danke für die Antwort !

Ab welchem Betrag muss man dies denn versteuern ? Also ich habe es bisher nur mit meiner privaten Kleidung gemacht. Und würde dieses gerne etwas ausweiten.

@Luisa155

Die Pflicht zur Buchführung und zur Angabe in deiner Steuererklärung besteht immer, unabhängig von einer Betragshöhe.

Du musst von Anfang an ein Gewerbe anmelden, denn das Gewerberecht kennt keine Freibeträge oder -mengen.

Wie jeder andere Gewerbetreibende musst du dann eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe abgeben. Der Gewinn daraus wird dann mit deinen sonstigen Einkünften (Arbeitslohn, Ausbildungsvergütung etc.) addiert und eine gesamte Steuer festgesetzt. Davon wird dann schon gezahlte Lohnsteuer abgezogen. So ergibt sich eine evtl. Nachzahlung.

Hast du keine anderen Einkünfte, dann gilt der Steuerfreibetrag von 9.000 €.

ja, musst du...