Waisenrenten-, Kindergeldänderungen bei Gewerbeanmeldung?

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https://rentenfuchs.wordpress.com/2015/07/04/aktuell-neuregelung-bei-der-einkommensanrechnung-fur-waisenrenten/

http://www.unterhalt.net/blog/soziales/halbwaisenrente.html

https://www.jobruf.de/studium_ratgeber/arbeiten_als_student/selbststaendig/gewerbeschein.html


Beim Kindergeld keine Verdienstgrenze
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, muss als Student beim Kindergeld keine Konsequenzen befürchten. Solange keine Erstausbildung (also weder ein anderes Studium noch eine Berufsausbildung) abgeschlossen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, besteht weiterhin Anspruch. Eine Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr.
Das Bafög und Kindergeld für Studenten im Zuge der Arbeit auf Gewerbeschein ist ebenfalls an den max. Beschäftigungsumfang von 20 Std./Woche während des Semesters geknüpft (siehe auch unseren Artikel zum Werkstudentenprivileg). Wird dieser überschritten, fallen die Zuwendungen weg!

Vielen Dank für die Antwort, bin auf dem Sprung und nur kurz in den unterhalt.net Artikel reingeklickt. 

Verstehe ich es richtig, dass es bei der Waisenrente somit seit dem 01.07.2015 auch keine Grenze mehr für hinzuverdienst gibt ? 

@Niico93

So habe ich es zumindest verstanden.

@wilees

Ja, noch kurz in den ersten Artikel reingeschaut und dort steht selbiges. Vielen Dank!

Da ich Vollwaisenrente sowie Kindergeld beziehe, frage ich mich, wie sich diese Gewerbeanmeldung darauf auswirkt ?

Hi Niico93,

weder beim Kindergeld noch bei deiner Vollwaisenrente wird ein Einkommen angerechnet, da die Einkommensgrenzen für den Kindergelbezug bereits in 2012 ganz abgeschafft wurden und bei vollj. Vollwaisen seit Juli 2015 ;-)

Was du beachten solltest, ist deine momentane kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern: hier beträgt der aktuelle Freibetrag 425 € mtl. Was zum Gesamteinkommen zählt, siehe den Bildanhang:

Gruß siola55

Familienversicherung - (Steuern, Gewerbe, Kindergeld)

Alles klar, super. Auch hier danke für die Antwort !