Geht zweimal Kleinunternehmer?

5 Antworten

Die Umsatzsteuer ist unternehmerbezogen. Ein Mal ist die Ehefrau Unternehmerin, somit kann auch der Ehemann Unternehmer sein. Wenn sie beide zusammen ein Unternehmen gründen, dann kann die Ehegatten-GbR auch noch (Klein-)Unternehmer sein.

Elaneu 
Fragesteller
 07.10.2012, 11:10

Also könnte theoretisch ein Ehepaar, so wie hier geschildert, drei Kleinunternehmen führen??

Meandor  07.10.2012, 19:58
@Elaneu

Ja, und bei einer Ehegatten-GbR verzichtet das Finanzamt in der Regel auf eine Feststellungserklärung wie bei normalen GbRs.

USt und ESt sind zwei verschiedene Schubladen. Jeder von euch ist umsatzsteuerl. Unternehmer und kann auch Kleinunternehmer sein. Eine Zusammenveranlagung ist natürlich trotzdem möglich, da ihr nach ESt-Recht die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Elaneu 
Fragesteller
 07.10.2012, 10:53

Vielen Dank damit kann ich was anfangen.

das geht nicht, jeder kleinunternehmer hat seine eigene umsatzsteuernummer.

Elaneu 
Fragesteller
 06.10.2012, 20:46

Upps das ging ja schnell. Erstmal danke an Sie (Dich) dafür. Aber mit der Kleinunternehmerregelung habe ich doch keine Umsatzsteuernummer. Wie gesagt, die Kleinunternehmerregelung wird seit drei Jahren bereits durch die Ehefrau genutzt. Oder meist du die Steuernummer bei der Einkommenssteuer (Zusammenveranlagung) bei der ja die Einnahmen der Ehefrau aus der Kleingewerbetätigkeit angegeben wird?

Das geht nicht. Man ist Einzelunternehmer (also jeder von euch beiden) in dem Fall und kann sowas dann logischerweise nicht zusammenlaufen lassen. Jeder bekommt auch eine eigene Steuernummer (Umsatzsteuernummer) bei der Ihr, falls es gemacht werden soll, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müsst.

Elaneu 
Fragesteller
 06.10.2012, 21:43

Danke. Aber mich stört, dass immer von Steuernummer bzw. Umsatzsteuernummer gesprochen wird. Es gibt, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutzt keine Umsatzsteuernummer. Hab Gewerbeschein für Kleinunternehmer. Ich geb den Gewinn bei der Zusammenveranlagung mit Anlage G an und funktioniert seit drei Jahren völlig problemlos. Auch haben wir nur eine Steuernummer (Einkommenssteuer). Ich stelle keine Rechnungen aus und weise somit auch keine Mehrwertsteuer aus. Vielleicht hab ich grad ein Brett vorm Kopf und weiss nicht, was gemeint ist. Hab das mal durchs Steuerprogramm laufen lassen mit Anlage G für steuerpflichtigen Eheman und Anlage G für Ehefrau. Läuft ohne Probleme durch, keine Fehlermeldung und nur eine Steuernummer. LG

Ihr könnt als natürliche Personenmaximal 3 mal umsatzsteuerlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn die Unternehmen klar von einander getrennt geführt werden, und (fast) nichts miteinander zu tun haben.

  1. Unternehmen Ehefrau
  2. Unternehmen Ehemann
  3. Eine Ehegattengesellschaft (miteinander)

Danach könnt ihr nur noch als Gesellschaft (UG, AG, GmbH u.s.w.) eine weitere Unternehmereigenschaft begründen.