Kleinstgewerbe auf Ehefrau übertragen

4 Antworten

Vielen Dank für die vielen guten Hinweise. Lasst mich mal zusammenfassen, was sich daraus ergibt:

Eine Maschine und ein Telefon, die der Ehemann für das Gewerbe angeschafft hat, werden an die Ehefrau zum Buchwert verkauft. Da die Ehefrau ein Kleingewerbe anmeldet, damit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann sie die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückverlangen. Oder gibt es einen anderen Weg?

Evtl. anfallende Gewinne müssen versteuert werden. Da die Gewinne des Ehemanns aber gleichzeitig Verluste der Ehefrau sind, ist das ein Nullsummenspiel, richig?

Die Kleinunternehmer-Regelung "hängt" an der Person, nicht am Unternehmen.

Sei meldet ein Gewerbe an, er verkauft ihr die Sachen (Betriebsmittel und Waren) zu realistischen Preisen mit Mehrwertsteuer und gegen Rechnung. Wenn er wirklich nichts mehr hat, gestaltet sich die Abmeldung seines Gewerbes am einfachsten.

Für ihn ist das eine Einnahme, für sie eine Ausgabe.

Für die Einkommensteuer ist es, wenn sie beide gemeinsam veranlagt werden, ein Nullsummenspiel. Die von ihr vereinnahmte USt liefert er ans FA ab. Sie wird damit bei ihm zur Ausgabe.

Wenn er definitiv nichts mehr hat, alle seine eingangs- und Ausgamgs-Rechnungen und seine USt bezahlt sind, kann er sein Gewerbe am einfachsten abschließen.

Deine Frau kauft Dich auf, dann hat sie einen Abschreibposten, der selbstverständlich auf Deine Kosten geht.

Wie verbohrt muss man sein, um nicht zu erkennen, dass ein Gewerbe nicht läuft; was erwartet Ihr Euch davon? Wunder gibt es nur bei Katja Ebstein immer wieder.

Frohe Weihnachten!

Jorgfried  22.12.2012, 20:06

Woher weisst du "netter Mensch", was die beiden von diesem Gewerbe erwarten? Vielleicht dient es ja nur als Zubrot nebenher?

Die Frau meldet ein neues Gewerbe an, der Mann führt laufende Vorgänge zu Ende und meldet dann ab. Güter und Waren kann das eine Gewerbe dem anderen verkaufen - muss natürlich die Einnahme versteuern. Wenn es um teure Sachen wie Autos oder Maschinen geht, würde ich sicherheitshalber nen Steuerberater fragen.

Bei der Neuanmeldung kann natürlich die Kleinunternehmerregel genutzt werden.

mmc08 
Fragesteller
 06.01.2013, 14:52

Vielen Dank für die vielen guten Hinweise. Lasst mich mal zusammenfassen, was sich daraus ergibt:

Eine Maschine und ein Telefon, die der Ehemann für das Gewerbe angeschafft hat, werden an die Ehefrau zum Buchwert verkauft. Da die Ehefrau ein Kleingewerbe anmeldet, damit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann sie die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückverlangen. Oder gibt es einen anderen Weg?

Evtl. anfallende Gewinne müssen versteuert werden. Da die Gewinne des Ehemanns aber gleichzeitig Verluste der Ehefrau sind, ist das ein Nullsummenspiel, richig?