Steuererklärung bei Erbausschlagung - Wie funktioniert das?

1 Antwort

M. E. kann man die Zusammenveranlagung wählen und eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen. So kann jeder nur für seinen Teil in Anspruch genommen werden. Funktioniert aber nur, solange die Steuerschuld lt. Bescheid noch nicht beglichen ist. Google mal nach diesem Begriff, da findest Du einige Beiträge und Urteile.

Danke für den Hinweis, ich werde mal googlen ;)