Geht eine Krankschreibung auch per WhatsApp?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das geht im Normalfall nicht. Du bist normalerweise dazu verpflichtet, dich persönlich zu melden, was telefonisch bedeutet. Nur die allerwenigsten Arbeitgeber akzeptieren da Whattsapp-Nachrichten.

Und spätestens am 3. Tag muss die Krankmeldung vom Arzt beim Arbeitgeber sein, der kann aber auch verlangen, daß du die früher abgibst/per Post hinschickst.

Falls du dir also nicht sicher bist ob dein Chef ne Whattsapp akzeptiert, auf jeden Fall anrufen.

..ich bin ABC ich wollte sagen das ich heute krank melde da ich mich nicht gut fühle bin voraussichtlich 1-2 Wochen lang krank.

Nein, das geht nicht.

Einzig ein Arzt ist berechtigt dich arbeitsunfähig zu schreiben, er grenzt auch deutlich der voraussichtlichen Zeitraum ein.

Ein Teil der AU- Bescheinigung bekommt (i.d.R. innerhalb von drei Tagen) dein AG, der andere Teil geht an deine Krankenkasse - auch da gibt es Fristen!

Dein Vorhaben kann folgende Konsequenzen haben:

  • unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz - keine Lohnfortzahlung
  • Abmahnung / Kündigung

Und sonst geht's Dir gut?

Du kannst zwar Deinem Chef eine WhatsApp schreiben dass Du Dich nicht gut fühlst und krank bist. Allerdings frage ich mich, woher Du wissen willst, wie lange das dauert, bis Du wieder gesund bist.

So eine Prognose stellt Dein Arzt, wenn Du dort hin gehst und Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgst. Die erhält dann Dein AG und gut ist.

Selbst "krankschreiben" funktioniert nicht.

Du kannst dich selbstverständlich nicht selber krank schreiben. Wo kämen wir denn da hin, wenn das so einfach ginge. Na ja, du kannst es ja mal versuchen, allerdings kann dein Chef dann Schadensersatz bei dir geltend machen, für die Tage, für die du keine AU vom Arzt hast. So leicht ist blau machen dann doch nicht.

du kannst dich überhaupt nicht selber krank schreiben.

du benötigst ein attest vom arzt, also eine ärztlich festgestellte arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

die reichst du beim arbeitgeber ein.