10min. vor Schichtbeginn Krank gemeldet ...

9 Antworten

§ 5 Abs. 1 EntGFG: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Unverzüglich=ohne schuldhaftes Verzögern, also möglichst sobald du weißt, dass du eben nicht zur Arbeit gehen kannst. So lange du VOR Schichtbeginn anrufst, kann dein Chef dir rein gar nichts! Auch wenn das für seine Planung noch so bescheiden ist.

Es ist natürlich für einen Chef denkbar ungünstig, wenn er erst 10 Minuten vor Schichtwechsel von deiner Krankheit erfährt. Er hat dann wirklch ein Problem. Sicher hast du dich schon früher als 10 Minuten vor deinem Anruf nicht gut gefühlt und es wäre sinnvoll gewesen, dann sofort anzurufen oder zur Arbeit zu gehen. Er kann von dir künftig verlangen, dass du am 1.Tag deiner Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegst. Es gibt durchaus Chefs, die aus solche unzuverlässigen Mitarbeiter, die wegen jedem Schnupfen gleich zu Hause bleiben, gerne verzichten.

Er kann von dir künftig verlangen, dass du am 1.Tag deiner Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegst.

Falsch! Er kann ab dem ersten Krankheitstag eine AUB verlangen. Das wäre die Nachweispflicht. Das ändert aber nichts daran, dass der Anzeigepflicht mit einem Anruf 10 min vor Arbeitsbeginn genüge getan ist.

Es gibt durchaus Chefs, die aus solche unzuverlässigen Mitarbeiter, die wegen jedem Schnupfen gleich zu Hause bleiben, gerne verzichten. 

Wo ist denn hier bitte die Unzuverlässigkeit?

10 Min vor Schichtbeginn ist ja auf jeden Fall etwas knapp. Dieses Jahr 2014 das 3. Mal krank? Das wäre wirklich etwas heftig. Möglichst immer im Zusammenhang mit Wochenende?

Wenn der Chef dich nicht gerade wegen der Krankheit kündigt, wird er auch einen anderen Grund finden.

10 min vor Schichtbeginn kann für den ArbG so knapp sein wie es will. Der ArbN hat seine Anzeigepflicht damit erfüllt. Und da steht nicht, dass es die 3. AU in 2014 ist, sondern innerhalb von einem Jahr. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Wenn der Chef dich nicht gerade wegen der Krankheit kündigt, wird er auch einen anderen Grund finden

.......wenn er einen Arbeitsrichter findet, der diese Mätzchen mitmacht.......

Wann hast du denn gewusst das du krank wirst? Sicherlich nicht 10 Minuten vorher,oder

Ich als Chef wäre bedient übet solche Mitarbeiter.

Und nicht falsch verstehen wer Krank ist darf auch Krank sein aber es hörze sich ehet so nach Null Bock an

mir gings schon 1 tag vorher bissl schlecht nur dachte ich weil ich sport treibe und eiweiss shakes zu mir nehme dachte ich nur es ist wegen dem shake bzw. sport ...bin ins bett gegangen am nachste tag 12 uhr aufgestandne wollte 15vor los schicht beginn war 13uhr und habe mich übergeben...wollte ja trotz übelkeit und kopfschmerzen arbeiten gehen !

Ich würde diese Schimpftiraden hier mal gerne verstehen. Der Fragesteller hat rein gar nichts falsch gemacht. Zeig mir mal jemanden, der eigentlich um 8 im Büro antreten soll und nachts um 3 seinem Chef auf den Anrufbeantworter quatscht, weil er zu diesem Zeitpunkt merkt, dass er die nächsten Stunden nicht mehr von der Schüssel kommt. Gesetzlich ist hier KEINE Angriffsfläche!

Sicherlich nicht 10 Minuten vorher

Was soll solcher Unsinn und solche Spekulation?!?!

Man wird seine Erkrankung sicherlich nicht nach Stunden und Minuten vorher planen und sich möglixhst noch mit einer App daran erinnern lassen!!!

Mit Verlaub: Zwischen 10 Min. vor Schichtbeginn und einem Tag vor Schichtbeginn liegen 23 Stunden und 50 Minuten, während derer Du sicher bereits Deine AU erkennen konntest - um sie dann UMGEHEND(!) dem AG mitzuteilen!

Dieser muss ja irgendwie Deinen Ausfall kompensieren und ggf. durch Umorganisation den Betriebsablauf aufrecht erhalten. U.U. musste ein Beschäftigter aus dem Frei geholt werden, um einzuspringen usw. ...

Dein Verhalten war somit zutiefst unkollegial sowie hart an der Grenze zur Unkorrektheit und Dein Gejammere ist daher inadäquat und peinlich!