gehört strom zu betriebskosten?

12 Antworten

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Der Strom, den Du selber in Deiner Wohnung verbrauchst ist in den Betriebskosten nicht enthalten. In den Betriebskosten ist lediglich der Allgemeinstrom enthalten wie z. B. das Licht im Hausflur oder Kellergang.

Dafür hast Du aber die Möglichkeit für Deine eigene Wohnung Dir einen entsprechend günstigen Stromanbieter zu suchen. Ich kann Dir das wirklich empfehlen, da man mit dieser Möglichkeit im Jahr bis zu einige hundert Euro einsparen kann.

Nein, Strom ist natürlich nicht dabei, den musst Du selbst anmelden und beim Anbieter bezahlen!

Deinen Strom fürs Licht, fürs Kochen etc. musst Du selbst anmelden und bezahlen.

Der Strom, der nicht direkt einer Wohnung zuzuordnen ist (Keller, Waschküche, Treppenhaus etc.) den findest Du in der Abrechnung für allgemeine Betriebskosten,

den Strom für den Betrieb der Heizungsanlage (auch wenn es Fernwärme ist fallen im Haus noch ein paar kWh Strom an) findest Du in der Regel in der Abrechnung für die Heiz- und Warmwasserkosten.

Denke daran, dass mit den monatlichen Abschlägen von 95 + 117 Euro nicht alles erledigt ist. Du erhältst nach einem Betriebsjahr eine Abrechnung. Warst Du sparsam, so ist's mit den Abschlägen getan (oder Du bekommst noch etwas zurück), warst Du zu sorglos, kommt noch eine erhebliche Nachzahlung auf Dich zu.

(Deswegen heißt es ja auch normalerweise "Nebenkostenvorauszahlung".)

Ja, natürlich. Automatisch der für Beleuchtung, Fahrstuhl bei Fahrstuhlkosten, Klingel- und Rauchabzugsanlagen bei sonstige Kosten, nur wenn vereinbart, und für externe Heizanlage bei den Wärmekosten. Alle weiteren Verbräuche können nicht verteilt werden und die rein wohnungsbezogenen sind meist über den Zähler der Verbrauchsstelle erfaßt und somit vom Mieter direkt zu bezahlen. 

Viel Glück.

defitiv ja, Hausstrom ist das für Treppenhausbeleuchtung z.B. und Strom für die Heizanlage falls die im Keller ist.