Unterschiedliche Betriebskosten - gleiche Wohnungsgröße

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Es scheint, dass die Abrechnung nicht in Ordnung ist. Deshalb Einsichtnahme in die Originalbelege der Rechnungen vornehmen. Alles was nach Wohnfläche abgerechnet wird, muss bei gleicher Wohnungsgröße auch gleich sein. Selbstverständlich müssen in der WE für alle Wohnungen gleiche Umlageschlüssel gelten für die jeweilge BK-Art und auch dem im MV Vereinbarten entsprechen.

In einem solchen Fall hatte ich als Fragestellerin Vicki73 mir zuerst in beiden NK-Abrechnungen die Kostenart(en) rausgesucht, die unterschiedlich zwischen beiden Wohnungen ist (sind), z. B. Frischwasser. Aber stattdessen darf man hier über alles Mögliche spekulieren.

Danach würde ich mir die jeweilige NK-Regelung im MV ansehen, die durchaus unterschiedlich sein kann, weil die MV zu verschiedenen Zeiten und/oder von verschiedenen Vermietern abgeschlossen wurden. Der Umlageschlüssel könnte verschieden sein, ebenso die Schlüsselgröße.

So wie Du es schilderst, kann es nur zu min. Abweichungen kommen. Überprüft doch beide gemeinsam Eure Abrechnungen.

Die unterschiede mekrt man auch wenn einer der Beiden Arbeitet und den halben oder ganzen Tag nicht da ist.

ja natürlich...wenn einer mehr heizt oder mehr wasser verbraucht als der andere

bitte Frage sorgfältig lesen!!!