Gehört ein Hauswasserwerk zum Haus oder zu den beweglichen Sachen wen es fest montiert ist.

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Hm, bei der Versicherung ist es so, dass sowas unter die Gebäudeversicherung fallen würde, da es fest verbaut ist. Ein Wohnzimmerschrank ist i.d.R. nicht fest verbaut und fällt damit unter die Hausratversicherung. Ich würde davon ausgehen, dass ein Haus-WW den gleichen Status hat, wie zB. eine Heizungsanlage und somit alles andere als eine andere bewegliche Sache ist!

Ein Hauswasserwerk sollte eigentlich, das es fest am Innengebäude verbaut ist zur Wohngebäudeversicherung gehören auch wenn es in der Garage steht. Hatte erst letzte Woche einen Riss im Halterungsbereich oben, am blauen Trinkwasserbehälter (ca. 50Liter) der Trinkwasserzufuhr. Falls die Zisterne leer ist, wird über eine Rohrleitung Trinkwasser in den Behälter gespeist. Der Behälter muss sein, da gem. Trinkwasserverordnung DIN 1988 ca. Regenwasserleitungen von Trinkwasserleitungen wegen der Bakterienübertragung getrennt sein muss. So dachte ich, kein Problem. Schaden zahlt ja nach Angebot der Firma Sabe in Höhe von ca. 1500EUR, Umbau Tank und Panzerschläuche. Zusätzlich die Reparatur an der Wand durch das ausgetretene Wasser (Trinkwasser) ca. 80 Liter. Leider bezeichnet die Nürnberger Wohngebäudeversicherung den Behälter nicht als Rohr sondern als Armatur und hat auch nach meiner telefonischen Beschwerde und Erklärung eine komplette Absage der Reparatur sogar dann schriftlich mitgeteilt. Erst wurde am Telefon noch die Wasserschadenreparatur genehmigt, der durch das ausgetretene Rohrleitungswasser entstanden ist, bzw. die Reparatur zugesagt, dann doch wieder nicht. Dann hältte ich den Notzustand wieder herstellen sollen, laut der Versicherungsvermittlungsfirma aus Düsseldorf. Dann doch wieder nicht. Laut der Beratung der HUK Hausrat gibt es bereits BHG Urteile, die laut einer Liste genau die Gegenstände aufzählen, die auch dann noch zur Wohngebäudeversicherung zählen, auch wenn diese bei der Versicherung nicht direkt in den veralteten Standarfversicherungspolicen (Versicherungsverträgen) drin stehen. Beispiel Rohrleiungwasserschaden: Spülkastenbruch nicht (ist ja kein Rohr), das Abflussrohr nicht, ist ja keine Trinkwasserdruckleitung. Die BGH AZ wurden mir genannt. Bleibt uns nur noch der Mahnweg oder die Androhung eines Rechtsverfahrens (Fachanwalt), denn die Wohngebäudeversicherung der Nürnberger zumindest, läßt uns hier halle im Regen stehen (ohne Toilette) (Selbstzahler) ach ja, Regenwasser ist ja kein Leitungswasser und Rohre dürfen doch nur aus Metall sein, aber Rohre aus Kunststoff sind doch keine Rohre oder was sonst noch so alles erfunden wird, damit die Versicherung nicht zahlen muss?!?will !?!

In eurem Fall gehört das Hauswasserwerk auf jeden Fall zum Kauf dazu (denke ich ---- muss aber nicht stimmen). Sollte doch auch im Kaufvertrag mit aufgeführt sein (Fotoliste beim Durchgehen vor dem Notarvertrag), denn ein Hauswasserwerk ist nach meiner Meinung kein bewegliches Teil, es sei denn, wenn ein Beine bekommt durch einen Dieb.

Würde den Verkäufer oder der der es ausgebaut hat, mal anrufen und zunächst ohne Verfahren klären. Später bei Misserfolg Beratung beim Anwalt und je nachdem, was der RA meint, eine Anzeige schalten bei der Polizei. Möglichst dort mit reichlich Fotos (mit Datum Uhrzeit), Kaufvertrag etc. Zeugenaussagen (nicht aus eigener Familie) gut vorbereitet erscheinen. Wenn es notwendig ist dann der Hausrat melden, wegen Diebstahl, denn ein Hauswasserwerk oder eine Pumpe u.a. von Graf www.graf-online.de die auch über 10 und 20 JH störungsfrei laufen sollte, kostet schon mal zw. 500-800 EUR.

Viel Glück

Ihr habt das Grundstück gekauft, nicht das Haus :) ... zumindest rein rechtlich. Das Haus steht halt noch zufällig auf dem Grundstück. Ich würde jetzt mal laienhaft vermuten dass es vom Kaufvertrag abhängt, was dazu gehört oder nicht.