Gehalt und Sollarbeitszeit bei Vertragsbeginn im laufenden Monat?
Vertragsbeginn 3.5.2021 nach dem Wochenende
Wochenarbeitszeit 40h bei 5-Tage-Woche
Fixes Monatsgehalt
Der AG hat 29/31 des ersten Gehalts gezahlt, das er das darf, konnte ich ergoogeln.
Darf er dann trotzdem die volle Sollstundenzahl verlangen? Also 19 Arbeitstage x 8h = 152h?
Jemand, der bereits beschäftigt war, hat bei voller Bezahlung sein Wochenende gehabt.
Hilft die Argumentation, das ich in 29 Tagen = 4 Wochen und 1 Tag nicht die Arbeitszeit von 31 Tagen = 4 Wochen und 3 Tagen erbringen kann?
Vielen Dank
1 Antwort
du kommst im Mai auf genau 4 Wochen à 5 Tage à 8 Std plus den Montag, 8 Std. sind bei mir 168 Std. und diese hat der Chef zu zahlen, bzw. das Gehalt. du arbeitest von Mo-Fr.
29/31 des ersten Gehalts gezahlt
keine Ahnung wie der auf eine solche Abrechnung kommt.
beiden Feiertage Himmelfahrt und Pfingsten.)
das sind gesetzliche Feiertage - die werden so bezahlt als wenn du regulär gearbeitet hättest. ergo 2x8 Std.
fällt ein Feiertag auf nen Samstag/Sonntag, so hast du pech gehabt, so aber dein Chef
ja, deshalb entspricht Dein Ergebnis von 168h ja auch meinem von 152h + 16h für die beiden Feiertage -> das wäre die Sollarbeitszeit für den Monat Mai.
Es geht nur darum, wenn der Lohn 29/31 beträgt (was ja eben zulässig ist), darf dann die Sollarbeitszeit trotzdem 31/31, also eben die vollen 168h, betragen?
Oder müsste hier auch anteilig gekürzt werden? Sind 6,5%, also nicht unerheblich.
https://www.ra-poeppel.de/hoehe-der-anteiligen-verguetung-fuer-den-bruchteil-eines-kalendermonats/
Hier ist relativ gut erklärt, warum der AG 29/31 zahlen darf. Sogar 28/30 oder, wenn ich es richtig verstehe, 29/30, weil ich ja von (fiktiven) 30 Tagen (statt 31 im Mai) 2 gefehlt habe. Da ist das deutsche Recht echt mies und mein AG noch ganz fair. Weil die Kündigung in der Regel zum Monatsletzten und seltenst auf einem Sonntag im laufenden Monat erfolgt, der Ausgleich nach dem selben Berechnungsprinzip, das dann zwingend vorgeschrieben ist, sogut wie nie erfolgt..
Was aus dem Artikel aber nicht hervor geht, ist der Zusammenhang zwischen gekürztem Lohn und Arbeitszeit.
(Der Unterschied zwischen Deinen 168h und meinen 152h sind die 16h für die beiden Feiertage Himmelfahrt und Pfingsten.)