Gehalt und Sollarbeitszeit bei Vertragsbeginn im laufenden Monat?

1 Antwort

du kommst im Mai auf genau 4 Wochen à 5 Tage à 8 Std plus den Montag, 8 Std. sind bei mir 168 Std. und diese hat der Chef zu zahlen, bzw. das Gehalt. du arbeitest von Mo-Fr.

29/31 des ersten Gehalts gezahlt

keine Ahnung wie der auf eine solche Abrechnung kommt.

passover 
Fragesteller
 06.07.2021, 20:44

https://www.ra-poeppel.de/hoehe-der-anteiligen-verguetung-fuer-den-bruchteil-eines-kalendermonats/

Hier ist relativ gut erklärt, warum der AG 29/31 zahlen darf. Sogar 28/30 oder, wenn ich es richtig verstehe, 29/30, weil ich ja von (fiktiven) 30 Tagen (statt 31 im Mai) 2 gefehlt habe. Da ist das deutsche Recht echt mies und mein AG noch ganz fair. Weil die Kündigung in der Regel zum Monatsletzten und seltenst auf einem Sonntag im laufenden Monat erfolgt, der Ausgleich nach dem selben Berechnungsprinzip, das dann zwingend vorgeschrieben ist, sogut wie nie erfolgt..

Was aus dem Artikel aber nicht hervor geht, ist der Zusammenhang zwischen gekürztem Lohn und Arbeitszeit.

(Der Unterschied zwischen Deinen 168h und meinen 152h sind die 16h für die beiden Feiertage Himmelfahrt und Pfingsten.)

peterobm  06.07.2021, 20:57
@passover

 beiden Feiertage Himmelfahrt und Pfingsten.)

das sind gesetzliche Feiertage - die werden so bezahlt als wenn du regulär gearbeitet hättest. ergo 2x8 Std.

fällt ein Feiertag auf nen Samstag/Sonntag, so hast du pech gehabt, so aber dein Chef

passover 
Fragesteller
 06.07.2021, 21:08
@peterobm

ja, deshalb entspricht Dein Ergebnis von 168h ja auch meinem von 152h + 16h für die beiden Feiertage -> das wäre die Sollarbeitszeit für den Monat Mai.

Es geht nur darum, wenn der Lohn 29/31 beträgt (was ja eben zulässig ist), darf dann die Sollarbeitszeit trotzdem 31/31, also eben die vollen 168h, betragen?

Oder müsste hier auch anteilig gekürzt werden? Sind 6,5%, also nicht unerheblich.