Lohn bei Krankheit im flexiblen Schichtdienst?

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"Im Krankheitsfall bezahlen wir nur die täglichen Mindeststunden deines Vertrags und auch nur an Tagen, an denen du eine Schicht hattest. Wir gehen von einer 5 Tage Woche aus, so dass du pro Tag 2,4h Krankengeld bekommst (12h : 5 Tage = 2,4h/tag)."

Diese Regelung ist nicht wirksam und widerspricht dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip!

wollte daher fragen, ob das so üblich oder überhaupt rechtens ist

"Üblich" vielleicht bei einer Reihe von Arbeitgebern, die sich nicht rechtskonform verhalten; "rechtens" jedenfalls nicht!

Für die Zeit der Erkrankung bist Du entsprechend den Stunden zu bezahlen, die Du eigentlich hättest arbeiten sollen, wenn Du nicht erkrankt wärst!

Wenn es also für diese Zeit bereits einen Dienstplan mit 19,5 Stunden gab, dann sind dies Stunden Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Entgelts"

ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Diese etwas "verdrehte" Formulierung beschreibt nichts Anderes als das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, wonach Du während der Zeit der Erkrankung dasjenige an Entgelt zu erhalten hast, was Du ohne die Erkrankung erhalten hättest.

Hier muss dann genauer hingeschaut werden:

Wenn Du unregelmäßige Arbeitszeiten hast und auch für die Zeit der Erkrankung kein Dienstplan bestand, auch nicht gesagt werden kann, wie Du in dieser Zeit "normalerweise" gearbeitet hättest, dann ist nach dieser Gesetzesbestimmung bei der Entgeltberechnung der "Geldfaktor" zu berücksichtigen, d. h., dass aus dem Durchschnitt der letzten 6 (wenn das Arbeitsverhältnis schon so lange besteht) oder mehr Monate ermittelt werden muss, wie viel Du (durchschnittlich) arbeitstäglich verdienst; das hat der Arbeitgeber dann als Entgeltfortzahlung zu leisten.

Für Deinen Fall ist aber entscheidend, dass die Rechtsprechung neben dem Geldfaktor den "Zeitfaktor" entwickelt hat; der berücksichtigt die Zeit, in der Du erkrankt ist, und die Arbeitszeit, die Du in dieser Zeit zu leisten gehabt hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst. Wenn also für die Zeit Deiner Erkrankung eine bestimmte Arbeitszeit z.B. gemäß einem Dienst-/Schichtplan vorgesehen war (also 19,5 Stunden), dann bist Du auch während der Erkrankung entsprechend diesen 19,5 Stunden zu bezahlen. Das gilt auch, wenn Du - ohne dass es eine Dienstplan gäbe - "üblicherweise" dann eine bestimmte Arbeitszeit geleistet hättest.

Wenn Du also während der Zeit der Erkrankung 19,5 Stunden aufgrund eines bestehenden Dienstplanes gearbeitet hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst, dann hat Dir Dein Arbeitgeber auch für diese 19,5 Stunden die Lohnfortzahlung zu leisten - und zwar auch einschließlich eventueller Zuschläge.

Du kannst Deine Ansprüche auch noch nachträglich geltend machen (z.B. nach einer Kündigung). Dabei sind allerdings Fristen zu beachten, und Du solltest uprüfen, ob in Deinem Vertrag Ausschlussfristen vereinbart sind (einzelvertraglich mindestens 1 Monat, tarifvertraglich auch kürzer möglich, meist aber 3 oder - zweistufig - 6 Monate), nach deren Verstreichen ab Fälligkeit einer Forderung aus dem Arbeitsverhältnis der Anspruch verfallen ist; ohne solche Ausschlussfristen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (für Ansprüche aus 2019 also bis zum 31.12.2022).

jgobond  13.12.2019, 15:14

Und wie sieht das mit Schichtzulagen aus?

Familiengerd  13.12.2019, 16:07
@jgobond

Das habe ich in meiner Antwort (am Ende des letzte Fettdrucks) bereits kurz angesprochen:

Solche Zulagen (wie z.B. Schichtzulage, Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit stehen (also z.B. keine Erschwernis-, Schmutz- oder Gefahrenzulagen), gehören zu denjenigen Entgeltbestandteilen, die bei der Lohnfortzahlung mit zu berücksichtigen sind vom Arbeitgeber.

Sie müssen also trotz Erkrankung ebenfalls gezahlt werden.

Wenn Du einen Arbeits-/Schichtplan hast und dann krank wirst, muss Dein AG Dich so bezahlen, wie Du ohne Krankheit hättest bezahlt werden müssen.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Für Arbeitszeiten in denen es Schichtzulagen gibt, müssen diese selbstverständlich auch bezahlt werden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/-fragen-zur-lohnfortzahlung-bei-krankheit_098946.html

Im Link kannst Du das mal nachlesen und Deinem AG die von ihm zitierten "gesetzlichen Bestimmungen" zeigen.

Also so wie ich es bis jetzt bein Lohn verstanden habe, ist es so, dass du theoretisch dein Geld bekommst, wenn es bereits eine Planung für die Schichten gegeben hat. Laut Gesetz steht dir der Lohn zu, den du bekommen hättest, wenn du da gewesen wärst. Dabei nimmt man bei Schichtarbeit unter anderem den Dienstplan als Grundlage.

Hier noch ein paar gesetzliche Grundlagen:

§3 EFZG

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. 

§4 EFZG

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. 

§ 7 EFZG Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers 

(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, 

1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt; 

Familiengerd  13.12.2019, 14:39

So ist es! 👍