Gegensprechanlage kaputt- Mieter soll wegen Selbstverschuldung zahlen?

8 Antworten

  1. Kleinreparaturklauses im Mietvertrag prüfen. Stehen da 100 € oder mehr, müßt ihr sowieso zahlen.
  2. Ist der Betrag niedriger, könntet ihr anfangen zu streiten, aber das lohnt sich nicht.

Falls der Mieter mit mir als Vermieter deswegen streiten anfangen würde, würde ich die 100 € bezahlen und sofort eine Mieterhöhung in Gang setzen. Dann bekomme ich mit Verzögerung auch das Geld wieder. Mieter, die gerne wegen Kleinigkeiten streiten, bedeuten für den Vermieter ein größeres Risiko, das nur über eine höhere Miete etwas gemildert werden kann. Mieter, die vor allem bei so etwas nicht gleich Probleme machen, hat man dafür gerne in Haus oder Wohnung und wird sie nicht so ohne weiteres durch häufige Mieterhöhungen vertreiben.

Daraufhin haben wir die Hausverwaltung informiert, die dann nach mehreren Wochen einen Elektriker kommen ließ.

Soweiit richtig.

Der Hörer unserer Gegensprechanlage ist beim Auflegen kaputt gegangen (war ein altes Ding). Wir haben den Hörer entsorgt, weil er echt nicht mehr zu gebrauchen war.

Das hättet Ihr den Vermieter schon entscheiden lassen müssen.

Was uns nun allerdings verwundert: wir sollen die Rechnung bezahlen (ca. 100 Euro). Begründung: wir hätten den Schaden selbst verursacht. Die gehen davon aus, dass unser Hund den Hörer zerstört hat, was meiner Meinung nach eine dreiste Unterstellung ist. Müssen wir beweisen, dass es nicht unsere Schuld war?

Wie soll der Vermieter das nun beweisen? Das Beweisstück ist weg.

Das es verkehrt war den Hörer in den Müll zu schmeißen, müsst Ihr meiner Ansicht nach die Rechnung bezahlen.

Genauso muss ein Mieter zahlen, wenner einfach einen Handwerker ruft ohne den Vermieter zu unterrichten, dann muss der Mieter den Handwerker auch bezahlen,

Hättet Ihr den Hörer nicht weggeworfen, hättet Ihr - fehlende Zahnabdrücke vorausgesetzt - den Vorwurf entkräften können. Ihr habt der Hausverwaltung weder die Möglichkeit gegeben, den Schadenshergang zu prüfen noch seid Ihr Eurer Schadensminderungpflicht nachgekommen. Eventuell hätte es noch einen leeren Hörer gegeben und man hätte lediglich die Lautsprecher- und Mikrofonkapseln dort hineinlegen müssen. Die habt Ihr aber mit entsorgt. Da ist es durchaus möglich, daß Ihr dafür haftet.

Du bist die ganze Sache auch falsch angegangen. Der defekte Hörer hätte schlicht und ergreifend nicht entsorgt werden dürfen. Einigt Euch mit dem Vermieter und macht Halbe-Halbe. So hast Du den Zeitwert der alten Gegensprechanlage ersetzt. Jetzt dafür einen Rechtsstreit anzuzetteln, bringt überhaupt nichts. Haftpflichtversicherung kannst Du auch vergessen, dafür ist der Schaden zulange her.

Wenn es nur eine Unterstellung ist dann sollte doch der Vermieter den Beweis führen. Aber Du bietest ja auch volle Breitseite.

Meinst Du nicht, dass Deine Reihenfolge von Entsorgung und Benachrichtigung irgendwie falsch ist? Selbst wenn der Hörer defekt war, es war nicht Deiner!

Unter "Breitseite" versteht man das Salvenfeuer aller Geschütze back- oder steuerbords eines Kriegsschiffes. Aber um im Kriegswortgebrauch zu bleiben: Der Mieter steht jetzt ohne Deckung Im Kreuzfeuer der Hausverwaltung und wird einen Schaden in Höhe von 100€ bezahlen müssen, oder er bemüht seine Haftpflichtversicherung.

@Gerhart

Passend ausgedrückt! Bevor man das Feuer eröffnet, sollte man sich in eine geeignete Stellung begeben. Leider hat sich der Fragesteller aber durch die unbedachte Vernichtung des Hörers um die eigene Deckung gebracht.