Wandfliese in der Küche abgefallen. Trägt Mieter oder Vermieter die Reperaturkosten?

4 Antworten

Wie schon geschrieben, generell hast du den Schaden verursacht und musst ihn reparieren.

Die Frage wäre natürlich trotzdem, wie vorbeschädigt die Fliese war (wenn sie einfach so abgeht ist das schon mekrwürdig) und wie alt die Fliesen waren ( Stichwort natürliche Abnutzung). So oder so ein schweres Thema, dass schnell vor Gericht landet und da dann evtl. auf 50-50 raus läuft.

Ich würde dir raten, sprich mit deinem Vermieter, erkläre ihn, dass es ja komisch ist wenn die Fliese so einfach ab geht. Und dann einigt euch auf einen kleinen Schadensersatz.

Die Idee bei deiner Haftpflicht nachzufragen ist übrigens auch gut, ob die hier einspringt keine Ahnung.

Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung, du hast den Schaden verursacht.

Da du offensichtlich das Silikon vorher nicht mit nem Messer aufgetrennt hast und nur an der Arbeitsplatte gezogen bis diese lose ist, hast du eigentlich mutwillig gehandelt und wirst für den Schaden aufkommen müssen.

Es gibt bestimmte haftungszugwerte beim Fliesenverlegen bzw. Durch den Kleber. Sicherlich lässt diese auch nach Jahren ein wenig nach. Aber eigentlich nicht so das man ziehen kann und hoffen kann das es dran bleibt.

Man schneidet erstmal mit einem Cutter alle Silikon Fugen durch damit so etwas gerade nicht passiert!

denke das du das in Ordnung bringen musst, ähnlich wie beim Umzug wenn beim schleppen ein Fenster zu Bruch geht.

ist doch schnell erledigt

Ps: komplette neu verfliesung ist ausgeschlossen

Ist es "normal" das Fliese dann am Silikon hängen bleibt und sich von der Wand löst?

@bmsch134

Normal natürlich nicht

aber dennoch behutsam sein, nicht jede einzelne Fliese wird 100% gefliest sein.