Mietrecht: Hat ein Mieter recht auf Gegensprechanlage?

6 Antworten

Sie hat die Wohnung so gemietet, wie sie jetzt auch ist: ohne Gegensprechanlage. Sicherlich darf/sollte ein Vermieter ihr nicht untersagen, auf ihre Kosten eine zu installieren, aber eine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter ist nicht gegeben.

gibt es da vielleicht ein Recht, dass die anderen Wohnungen auch mit einer Sprechanlage ausgestattet werden?

Nein.

Braucht man hierzu erst die Einverständnisse der anderen Mieter?

Nein, die des Eigentümers

Nein, du hast kein Recht darauf.

In meiner Wohnung ist es sogar so, dass die Tür IMMER unverschlossen bleiben muss, weil die Briefkästen drinnen sind. Jeder kann also zu jeder Zeit ins Treppenhaus gehen.

Leider

Stadewaeldchen  27.06.2021, 17:34

Bei uns hat der Briefträger von der Post einen Haustürschlüssel. Schlag das doch mal deinem Vermieter vor.

Du hast als Mieter keinen Anspruch auf den nachträglichen Einbau einer Gegensprechanlage.