Ist es aufwendig eine Gegensprechanlage reparieren zu lassen?

7 Antworten

Das muss deine Vermieterin reparieren und nicht du!

Auch wenn das nur in deiner Wohnung der Fall ist, so ist es Sache der Vermieterin.

Anders ist es z.B. bei mutwilliger Zerstörung o.ä.

Aber das ist ja nicht der Fall, nehme ich an?

Ach und...das Eine hat mit dem Anderen absolut nichts zu tun. ( wegen der Verwarnung)

ist es eine wechselsprechanlage, oder eine gegensprechanlage?

bei der gegensprechanlage muss man zum sprechen einen knopf am wohntelefon oder am höhrer drücken....

wenns das nicht ist, bleiben mit relativer warscheinlichkeit je nach system eine defekte mikrofonkapsel im wohntelefon, oder der sprechstellenverstärker. letzteres lässt sich ausschließen, wenn man weiß, dass es nur eure sprechstelle betrifft...

mach doch mal ein paar bilder von der sprechstelle an der türe, vom wohntelefon und vom basisgerät.  (meistens im sicherungskasten)

lg, Anna

Wenn es nur in deiner Wohnung ist kann es nichts größeres sein.

Bei Sprechanlagen ist die Sprechader von der Hörader getrennt d.h. der Fehler kann nur am Sprechapperat in der Wohnung bzw. an der Leitung zur Abzweigdose auf der Etage sein.

Der Vermieter muß sich darum kümmern, die Sprechanlage gehört zum Haus und auch dafür zahlt man Miete.