gegen Leitplanke, hilfe! ..

5 Antworten

Der Unfall an sich ist nix dramatisches, wenn da echt ne Ölspur war, kannst du (fast) nix dafür, das geht meist ohne größere Konsequenzen durch (vielleicht Probezeit verlängern, Fahrsicherheitstraining, ein paar Stunden Fahrschule zusätzlich...)

Dein erstes Problem: Fahrerflucht. Hättest du dich zeitnah (als du zuhause warst, spätestens So morgen) gemeldet, wäre das ok, weil es ja keinen Personenschaden und auch keine zusätzliche Gefahr für andere gegeben hat. Dafür ist es jetzt natürlich zu spät, andererseits glaube ich auch nicht, dass da noch was nachkommt.

Dein größtes Problem: was fährst du mit einem Auto, das du nicht fahren DARFST??? Das ist absolute Dummheit, bei einem ernsten Unfall bist du ganz alleine verantwortlich für die Folgen - mit 18 ist einmal Kotflügel lackieren schon schw...teuer, und wenn jemand verletzt wird, kannst du Insolvenz anmelden. Und dein Vater ist sowas von am A...- der ist alleine dafür verantwortlich, dass niemand außer ihm das Fahrzeug benutzt!!!

uA1995 
Fragesteller
 24.12.2013, 16:41

Mein Vater wollte mich ja noch anmelden, ich habe einfach das Auto genommen, weil bei dem anderen Wenig Tank war.. sehr dumm von mir, gebe ich zu. Ich hoffe das da nix kommt..

Danke für deine Antwort! Lg

JotEs  25.12.2013, 08:23

was fährst du mit einem Auto, das du nicht fahren DARFST???

Selbstverständlich darf jeder mit dem Auto fahren, auch wenn dies gegen eine Vereinbarung mit der Versicherung bzgl. des Fahrerkreises verstößt. Dies führt selbstverständlich nicht zum Erlöschen des Versicherungsschutzes, sodass die Versicherung im Falle eines Unfalles auch leistungspflichtig wäre. Mit einer privaten Vereinbarung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer kann man doch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht aushebeln!

Ich würde doch zu gern mal dein Gesicht sehen, wenn du unverschuldet mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt und dir dessen Versicherung auf deine Schadensersatzforderung dann mitteilt:

"Sehr geehrter Geschädigter, leider können wir ihre berechtigte Forderung nicht erfüllen, da das durch uns versicherte Fahrzeug von einem vertraglich ausgeschlossenen Fahrer geführt wurde. Damit sind wir fein raus und Sie müssen ihren Schaden leider selber tragen."

Die Versicherung kann in einem solchen Falle allerdings eine Beitragsnachberechnung vornehmen und, falls vertraglich ausdrücklich vereinbart, eine Vertragsstrafe vom Versicherungsnehmer fordern.

Das Du Reingefahren bist, ist nicht schlim, dafür sind die ja da. Vorsatz natürlich ausgenommen ;)

Du bist auch nicht verpflichtet ein Hady mit dir zu führen um die Polizei zu rufen. Noch solltest du eine Gefahrenzone Blockiern. Also das keine Anderen in dich reinrauschen.

ABER

Wer hatte jetzt die Idee da 4 Tage rumzudrucksen? Gemeldet werden muß es! Zumindest um mal Nachzusehen ob das Ding in Ordnung ist, damit nicht der Nächste durch die Planke saust. In dem Fall muss sich dein Vater um mehr als seine rektale Körperöffnung sorgen!


Oh, fahren durftet du mit dem Wagen ja auch nicht^^

Sollte ein Fremdschaden (Leitplanke) entstanden sein, dann liegt ein Unfall vor und du hast dich durch dein Verhalten strafbar gemacht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB).

Solltest du erwischt werden, dann droht dir:

  • eine strafrechtliche Verurteilung (als Jugendlicher in der Regel eine gewisse Anzahl "Sozialstunden" (unentgeltliche Arbeitsleistung)).

  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten für die Neuerteilung

  • Probezeitmaßnahmen (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre (die Sperrfrist wird nicht in die Probezeit eingerechnet))

  • Nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis die MPU, falls du einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße innerhalb der verlängerten Probezeit begehst.

Deinem Vater droht eine Beitragsnachforderung der Versicherung sowie, falls im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart, eine Vertragsstrafe.

Merke: Nicht die Verursachung eines Unfalles ist strafbar sondern das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wärst du vor Ort geblieben und hättest den Unfall gemeldet, dann hätte die Polizei schlimmstenfalls ein Verwarnungsgeld von 35 Euro erhoben, welches keine weiteren Folgen nach sich gezogen hätte.

Es hängt wirklich daran, welchen Eindruck Du auf die Leitplanke gemacht hast:

Wenn die Leitplanke völlig unbeschädigt geblieben ist, wurde ja niemand weiteres geschädigt und dann liegt auch keine Unfallflucht vor. Das ist dann so ähnlich, als hättest Du selbst gegen das Auto getreten.

Ist die Leitplanke allerdings beschädigt und trägt Lackspuren vom Auto Deines Vaters, liegt eine Unfallflucht mit Spuren auf Euer Auto vor.

Den Schaden an einer Leitplanke bezahlt die Haftpflichtversicherung, wobei sie wahrscheinlich eine Vertragsstrafe von Deinem Vater verlangen würde, weil ein nicht benannter Fahrer den Schaden verursacht hat.

Bei einem achtzehn Jahre alten Polo besteht vermutlich keine Kaskoversicherung, so dass der Schaden am Auto wohl bei Euch hängenbleibt und Ihr Euch angesichts des Kostenvoranschlags und des Zeitwerts überlegen solltet, ob das noch die Reparatur wert ist.

das wqird wohl niemandem auffallen

uA1995 
Fragesteller
 24.12.2013, 16:32

Hm, was wenn..? und wenn die Polizei mich mit dem Auto anhält, und fragt woher der Schaden kommt, sollte ich das so erzählen oder etwas anderes erzählen wie "bin gegen die Säule in unserer Tiefgarage gefahren