Gegen ein abgemeldetes Auto gefahren Strafe?

7 Antworten

Da deine Freundin den Schaden verursacht hat muss sie natürlich auch für den Schaden aufkommen. Welche Kennzeichen das andere Fahrzeug hat, ist dabei völlig irrelevant. 

Da sie mit einem (hoffentlich) angemeldeten Fahrzeug unterwegs war, zahlt in diesem Fall die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeuges, mit dem deine Freundin gefahren ist.

Somit begleicht die Versicherung die Schadenshaftung des Fahrzeuglenkers!

Eine Strafe kommt auf sie natürlich nicht zu, da es sich um einen Unfall handelt und sie das andere Fzg nicht absichtlich beschädigt hat. 

Ob das Fahrzeug abgemeldet oder nicht ist, ob überhaupt Auto oder z.B. eine Mülltonne, deine Freundin ist mit ihrem betriebsgefährdendem Fahrzeug in einen anderen fremden Gegegenstand gefahren von dem keine Betriebsgefahr ausging. Sie hat den vollen Schadenersatz zu leisten.
Eine Strafe wird es dafür nicht geben weil keine Polizei vor Ort war und fahrlässige Sachbeschädigung kein Straftatbestand ist.
Die einzige Strafe wird sein, das sie einen Teil ihrer Schadensfreiheitsjahre einbüßt, sofern sie den Schaden durch ihre KFZ-Haftpflicht begleichen läßt. Bei dem geringen Schadenumfang sollte man sehr gut überlegen, ob man nicht günstiger fährt, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen.

Deine Freundin bezahlt die von ihr verursachten Schäden und die Sache ist erledigt.

Zur Schadensregulierung wurde ja bereits genug geschrieben, ich habe aber noch zwei konkrete Rückfragen:

Wann war der Unfall?

War die Polizei oder der Besitzer des abgemeldeten Autos vor Ort?

.... warum und von wem sollte eine/die Strafe kommen und wieso abgemeldet, bei Saisokennzeichen?

Sie leistet Schadenersatz, ggf. über die Versicherung, (dann verliert sie ggf. die SF-Klasse) und gut ist.

Ist alles ganz einfach. Zudem kann sie auf dem kleinen Dienstweg bestimmt ihren Makler/Berater einbinden.

Sie möge sich freuen, dass sie keinen Kinderwagen samt Mutti zerbröselt hat.