in ein anderes Auto gerutscht bei schnee/ glatteis?

10 Antworten

Fahrerflucht könnte ne Geldstrafe nach sich ziehn.

Selbst wenns noch so lapidar ist, wird in der Fahrschule schon permanent gepredigt, immer die Polizei zu rufen, damit festgestellt werden kann, was passiert ist.

15kmh sind übrigens keine Schrittgeschwindigkeit. Wenns glatt ist, dann musst du halt schauen, dass du damit irgendwie klar kommst oder das Auto stehen lassen und irgendwie anders zur Arbeit kommen.
Klingt hart, aber so in etwa ist die Rechtsauffassung.

Ich würde übrigens das Ordnungsamt anrufen und bescheid geben, dass die Straße nicht geräumt ist. Bis 7 oder 8 Uhr ist das meistens Vorschrift.

Das ist im Zweifelsfall Aufgabe der Anwohner (je halbseitig, wenn auf beiden Seiten jemand wohnt, sonst die ganze Straße), wenn nicht in der Stadtverordnung steht, dass es die Stadt übernimmt.

Das hilft dir und allen anderen, die da lang müssen - und auch dem Autofahrer, dessen Wagen nicht mehr der Prellbock sein muss.

Naja, Du hast einen Unfall verursacht und diesen nicht gemeldet. Das ist Fahrerflucht und wird auch so bestraft.

Dass kein Schaden entstanden ist, kannst Du, abgesehen von Lackschäden und Beulen, garnicht beurteilen.
Ja, 15Km/h sind jetzt nicht sonderlich schnell, triffst Du die falsche Stelle, wie beispielsweise die Anhängerkupplung, kann dennoch ein Schaden entstehen, den nur eine Werkstatt feststellen kann.

Bei einem Unfall mit einem parkenden Auto bist Du dazu verpflichtet auf den Besitzer des Fahrzeugs zu warten. Das gilt eine bestimmte Zeit lang, kommt der Besitzer in dieser Zeit nicht, musst Du die Polizei über den Unfall informieren und soweit ich weiss auch dem Autobesitzer eine Nachricht da lassen.

Ob du dich strafbar gemacht hast hängt entscheidend davon ab, ob es zu einem Schaden an dem anderen Auto gekommen ist. Nur dann liegt nämlich ein Unfall im Sinne von § 142 StGB vor. Die Wertgrenze hierfür wird sehr gering angesetzt, in der Regel schon bei 20 €.

Sollte es zu einem derartigen Schaden gekommen sein, hast du dich wegen Unfallflucht strafbar gemacht, da du weder den Halter des anderen Fahrzeugs oder die Polizei informiert oder gewartet hast.

Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren gegen dich kommen, kannst du mit einer überschaubaren Geldstrafe von in der Regel 30 Tagessätzen rechnen.

das was du getan hast ist fahrerflucht. du hättest mindestens den halter des wagens über den vorfall informieren müssen. jetzt kann es natürlich sein, dass der vorfall von irgendwem beobachtet wurde und derjenige sich deine nummer gemerkt hat.

Wenn du ein anderes Auto berührst kannst du meist davon ausgehen, dass eine Beschädigung vorliegt auch wenn sie auf den ersten Blick nicht zu sehen ist... Im schlimmsten Fall hat dich jemand gesehen, dein Kennzeichen aufgeschrieben und es der Polizei gemeldet. Das wäre dann Unfallflucht.

Normalerweise müsstest du auf den Besitzer warten, bzw. die Polizei rufen. Die nehmen dann deine Daten auf und falls jemand bei der Polizei wegen dem Schaden anruft wissen sie Bescheid und falls nicht hast du Glück gehabt.
Aber einfach zu entscheiden "Ich seh nix also ist da auch nix" ohne deine Daten zu hinterlassen... Das geht nicht