Gefälschte Uhr Unbewusst verkauft, käufer will anzeigen?

11 Antworten

Du hättest, bevor Du die Uhr verkauft hast, zu einem kompetenten Uhrmacher gehen müssen um die Uhr auf Echtheit überprüfen lassen müssen.

Das wäre allerdings das beste gewesen. Hilft ihm leider erst fürs nächste mal.

Sorry, aber ich fürchte du musst das Geld zurückzahlen. Ich hatte einen ähnlichen Fall, wie dich herausstellte ist es selbst dann nicht legal wenn du, so wie ich, auch noch eindeutig daraufhin weist das die Uhr möglicherweise gefälscht ist. Die Uhr muss er natürlich zurückgeben, und du das Geld. Ich kann dir leider nicht sagen was passiert wenn du das nicht machst. Dein eBay Account wird jedenfalls gesperrt, und da 1200,- nicht wenig ist, kann es gut sein das er das Geld Zivilgerichtlich einklagt (und vermutlich recht bekommt). Strafrechtlich wird dir vermutlich nichts passieren (war ja kein Vorsatz). Wie lange ist das den her das du das Geld nicht mehr hast? Kannst du vielleicht eine einvernehmliche Lösung finden wo du kleine Beträge über einen längeren Zeitraum zurück überweist? Wenn es nicht anders geht kannst du ja mal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, bist du vielleicht sogar Rechtschutzversichert? Frag mal deine Eltern.

Hi danke erstmal, 1. War es nicht bei eBay sondern auf einer anderen Internetseite. Was genau ist rechtschutzversicherung? Koennte ich den nicht i.wie dafuer sozialstunden ableisten? Mfg

@goldenboy2014

Nein. Papypal ist ein Wirtschaftsunternehem und die wollen ihr Geld zurück, dass du ihnen vertraglich schuldest :-)

Nein kannst du nicht, ist ja kein Strafrecht. Will sagen, der Käufer hst nichts davon das du Sozialstunden ableistest. Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt Anwälte, so was ist manchmal bei Haushalts oder KFZ Versicherungen dabei, deine Eltern wissen das. Aber eine Rechtsberatung könnte auch ohne Versicherung leistbar sein, google mal danach.

Sozialstunden kannst du nicht leisten, davon hat der Käufer ja nichts. Wie gesagt strafrechtlich bist du aus dem Schneider. Aber du solltest versuchen den Kontakt zum Käufer aufrechtzuerhalten. Erkläre ihm das du das Geld gerne zurückzahlen würdest, es aber nicht mehr hast usw.. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen hängt viel davon ab wie dein Verhalten eine außergerichtlichen Einigung ermöglichen hätte können (also ob du seinen Anwalt auch noch bezahlen musst). Du musst natürlich auch aufpassen das er dich nicht über den Tisch zieht. Wenn er am Ende eine echte Rolex für umsonst hat ist das sicher das worst Case Szenario. Eigentlich wäre ein Anwalt das vernünftigste, frag mal deine Eltern, viele haben eine Rechtsschutzversicherung bei der Haushaltsversicherung dabei und wissen davon nichts mehr, die Versicherung bezahlt dann die Anwaltskosten.

Tatsächlich liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor, der den Käufer zunächst zivilrechtlich zu Rücktritt vom Vertrag und Kaufpreiserstattung einschl. Versand- und, sofern gewünscht, Rücksendekosten berechtigt, § 323 BGB :-O

Du hast "eine Rolex Uhr" verkauft und mit dieser Namensangabe Eigenschaft zugesichert, die die Ware -offenbar unzeifelhaft sachverständig nachgewiesen - nicht aufweist.

Deine Haftungsausschlüsse ("Privatverkauf", "keine Rücknahme", "aus Erbe ohne Papiere") ändern an dieser Sach- und Rechtslage nicht das Geringste, schliessen sie lediglich eine gesetzl. Sachmängelhaftung von Schäden aus, die nach sachmängelfreier Übergabe auftreten :-O

Dass du gerade keine 1200 EUR hast, wäre paypal egal: Sie haben den Betrg erstattet und du bist vertraglich zum Kontoausgleich verpflichtet - das klagen die ggf. ein :-(

Ich würde hier dringend gefordertend Rücktritt vom Vertrag akzeptieren, bevor der getäuschte Käufer seinen Anspruch rechtsverfolgen lässt. Paypal überweist ohnehin ohne Prüfung eines Sach- oder Rechtsgunds die Verkaufsgebühr zurück :-O

Denn du kannst von Glück reden, wenn er n. § 325 BGB seinen Schaden nicht ersetzt verlangt, also die Differenz der Kosten einer vergleichbaren Gebrauchtuhr zu seinem Kaufpreis zusätzlich einklagt:-O

Von den Prozesskosten seines Anwalts und Gerichtskosten ganz zu schweigen.

Strafrechtlich dürfte (dann auch) der Betrugsvorwurf im Sande verlaufen: Eine hierfür erforderliche Absicht wäre den Umständen nach weder beweislich noch Vermögensschädigung gegeben, wenn der Kaufpreis und ggf. Schaden ersetzt würde :-)

G imager761

Da du scheinbar Ahnung hast, hätte ich stellvertretend für den Fragesteller gern gewusst, wie sich die Beweislast, welche ja beim Käufer liegt, in diesem Fall verhält? Also legt er ein Gutachten von einem Juwelier oder sowas auf den Tisch? Muss das Geld zurückerstattet werden auch wenn keine Beweise für eine Fälschung erbracht werden?

Unwissenheit schützt in keiner Weise vor Strafe. Du hättest, dies wird man Dir bei einer Anklage vorwerfen Dich vorher schlau machen sollen/können. Du hast den Artikel zwar zum Verkauf mit der üblichen Formel einer privaten Veräußerung und dem Erbfall deklariert, bist jedoch verpflichtet, vor dem Einstellen, sämtlichen Eventualitäten einer Fälschung vorzubeugen. Wenn der Kunde Dir anbietet ihm das Geld zurückzugeben, ohne rechtliche Schritte einzuleiten, solltest Du diesem das Geld auch zurückgeben. Biete ihm die Hälfte an und triff eine Vereinbarung, den Rest über monatliche Raten abzuzahlen. Sollte Dir dies keinesfalls möglich sein, rede mit Deinen Eltern. Wenn Du in dieser Richtung nichts unternimmst, kann es schon sein, das Dir ein Betrug, zumindest der Versuch einer Täuschung oder die Täuschung, vorgeworfen wird. Bei einer Verurteilung hättest Du einen Eintrag im Strafregister zu erwarten und wahrscheinlich eine Geldstrafe, die zu dem geschuldeten Geld hinzukommen würde. Bei zumindest der Überweisung der Hälfte der Summe und dem Angebot mehrerer Ratenzahlungen, wäre keine Absicht zu vermuten. Wenn sich dann der Kunde weigert das Angebot anzunehmen, wird es schwer für diesen, wenn überhaupt möglich, einen strafbare Absicht oder einen Versuch voraussetzen zu können.. Ein Betrug beinhaltet nämlich in jedem Fall einen Vorsatz. Gebe demzufolge nichts von der Restsumme aus, denn mit dem Wissen der Rückgabe, in Verbindung der Fälschung, könnte ansonsten ( es sei denn Du bezahlst die Summe im Nachhinein ) eine Anklage wegen Veruntreuung erfolgen. Mit der Hoffnung für Dich, das alles gut verläuft, verbleibe ich mit lieben Gruß. ..