gefälschte Kopie Personalausweis?

15 Antworten

Logischerweise ist das nicht legal,siehe § 267 Strafgesetzbuch, Urkundenfälschung.

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Bacaydee 
Fragesteller
 10.01.2016, 17:52

267 sagt auch aus das:"

Ein Klassiker hierzu ist die Frage, ob eine Fotokopie als Urkunde angesehen werden kann. Nach der Rechtsprechung ist sie keine Urkunde, wenn sie nach außen als Reproduktion erscheint, denn sie beinhaltet in diesem Fall keine eigenständige Gedankenerklärung, sondern vielmehr eine Wiedergabe einer bestehenden Erklärung. Soll die Kopie allerdings den Anschein erwecken, dass es ein Original ist, so rückt die Fotokopie zur Urkunde auf.

http://www.juraforum.de/lexikon/urkundenfaelschung

"

und eine schwarz weiß vorder seiten kopie auf einem dina4 blatt soll garantiert nicht den schein erwecken das diese echt ist

Eine Kopie ist keine gültige Legitimation und wird NIRGENDWO akzeptiert. 

Davon abgesehen ist die Änderung seines Geburtsjahres natürlich auch nicht legal, das ist Urkundenfälschung (ja, auch auf einer Kopie!) und Identitätsbetrug. Strafmaß schlägst du bitte selbst nach unter den zwei Begriffen

Er wird dir sagen, daß du auch immer zuhause bleiben sollst, wenn du das Original immer zuhause läßt !

Du musst die Originale vorlegen! Eine Kopie wird nicht akzeptiert.

Ja, die Fälschung eines offiziellen Dokuments ist verboten.