Ersatz-Schwerbehindertenausweis: Welches Datum?

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Da bist Du falsch informiert! Ausschlaggebend ist der Bescheid des Versorgungsamtes, nicht der Ausweis. Den Ausweis braucht man doch ohnehin nur für ganz bestimmte Dinge wie z.B. die Freifahrten bei der Bahn. Ich habe mir meinen Ausweis auch erst ein paar Monate nach Zugang des Bescheides ausstellen lassen, das hatte auf den Schwerbehindertenstatus gemäß Bescheid und die Rechtsfolgen wie Zusatzurlaub usw. keinerlei Einfluss.

Danke für den Stern :-)

Das Datum was auf der Vorderseite steht ist nicht ausschlaggebend, das ist ja nur das Ausstellungsdatum des Ausweis. Der Ersatz ist nicht als solcher gekennzeichnet. Wichtig auf dem Ausweis sind das Datum auf der Rückseite, welches aussagt ab wann die Voraussetzungen vorliegen und auf der Vorderseite ist wichtig wie lange dieser gültig ist. Es macht als nichst aus dass dies der Ersatzausweis ist.