Krankenwagen vor Bahnschranken

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Dann muss er warten.

Der RTW kann nur zur Rettung erscheinen, wenn er auch heil ankommt.

Danke fürs Sternchen^^

Der betreffende KTW/RTW muss wie jedes andere Fahrzeug auch vor Schranken halten, da ein Zug nicht mal eben abbremsen kann. Ausserdem sind die meisten Schrankensysteme computergesteuert.

Sollte ein Fahrzeug mit SoWe vor einem Bahnübergang stehen, muss es die Leitstelle darüber in Kenntniss setzen.

Kranken-, Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge haben hier unbedingt entweder zu halten, oder einen anderen Weg zu wählen. Es ist ihnen trotz Sonder und Wegerechten nicht erlaubt die Bahnschiene bei heruntergelassenen Schranken zu passieren. Selbst das vorgeschaltete Rotlicht darf nicht mißachtet werden.

Ein Verstoß wäre nach dem Strafgesetzbuch ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.

Die Gefahren die mit einer Überquerung verbunden sind, stehen in keinem Verhältnis zu dem Krankentransport, zu Brandlöschung oder zum Polizeieinsatz der durchgeführt werden muss.

Auch im Falle, wenn der RTW im Einsatz zu einem Unfallort ist oder auch auf dem Weg von dort zum Krankenhaus, muss er sich an die Verkehrsregeln halten.

Das heißt, vor Bahnschranken muss er definitiv warten. Aber meistenss kennen die Fahrer Strecken, wo sie evtl auch den Übergang umfahren können.

Aber auch im normalen Straßenraum muß er sich vor den Kreuzungen vorsichtig nähern, und erst in dem Bereich schauen, ob er wirklich die Straßenkreuzung ohne Probleme überfahren kann. Selnbst bei Martinshorn und Blaulicht. Es kann sogar sein, dass er eine Mitschuld bekommt, wenn es in der Kreuzung zu einem Unfall kommen würde, und er nur durchrauschen wollte.

Gute Frage, ich nehme mal an, so unglücklich das auch sein mag, dass der Krankenwagen in diesem Fall warten muss wie jeder andere. Die können ja nicht einfach so einen Zug stoppen lassen deswegen. Und durch die Schranke kann der Krankenwagen ja auch nicht einfach so durchbrettern.