Leute wie ist das eigentlich wenn bei einer Straße 30er Zone ist aber man aus einer Straße in die hinein fährt und da kein 30er Schild ist und man wie üblich 50

Beispiel - (Fahrschule, Geschwindigkeit)

7 Antworten

Auf der Stecke gilt eine Beschränkung von 30 km/h (Streckenverbot), dies wird erst aufgehoben durch eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung oder Aufhebung der Beschränkung, eine Kreuzung oder Einmündung hebt kein Streckenverbot auf.

Folglich gelten die 30 km/h auch für dich, bist Du dort ortsfremd und wirst mit 50 km/h geblitzt, dann stehen die Chancen gut, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wird.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php

Ja so weit weiß ich ja natürlich auch, aber wie auf dem Bild gesehen komme ich aus einer Straße wo ich nicht erkenne das auf der geraden Strecke w ich dann rauf fahre 30 ist weil bei mir kein Schild steht! Erst 500 Meter weiter oder so wo einem dann klar wird das hier vielleicht eine 30 Begrenzung war.

Keiner versteht meine Frage :/

@Todessoldat99

Ich verstehe deine Frage schon, wie erwähnt es gilt auf der Strecke 30 km/h, dies auch für dich wenn Du von der Kreuzung auf diese Strecke fährst ohne bis dato eine 30km/h Begrenzung zu sehen.

Bei einem Ortsfremden stehen die Chancen hoch, dass bei fehlender Beschilderung das Verfahren bei geblitzt werden eingestellt wird.

@Antitroll1234

Es geht mir aber nicht um die Strafe sondern hauptsächlich um die Fahrschul Prüfung,da ich noch nie zuvor ein Auto bewegt habe kenn ich die Schilder hier trotzdem nicht da ich nicht drauf geachtet habe, aber um ein wirklicher Grund zu sein müsste ich ja ein Schild sehen können sonst weiß ich ja von nichts.

@Todessoldat99

Zum dritten Mal:

Auch wenn Du es nicht weißt wegen fehlender Beschilderung, gilt dort auf der Strecke für dich nun einmal 30 km/h.

@Antitroll1234

Das stimmt nicht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zur nächsten Einmündung und muß danach wiederholt werden.

@Sniffys

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zur nächsten Einmündung

Unsinn, weder eine Einmündung noch eine Kreuzung hebt ein Streckenverbot auf.

Nochmaliges verlinken zur Rechtsprechung erspare ich mir, ist bereits in der Antwort vorhanden.

@Antitroll1234

Das ist nicht richtig. Angenommen ein Ortsfremder fährt raus und fährt 50, wird nicht bestraft. Ein Ansässiger fährt 50 und wird bestraft. Das darf nicht sein, weil beide nicht gleichgestellt sind. Beide dürfen 50 fahren. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muß auch nicht aufgehoben werden, weil sie sich automatisch aufheben kann. Beispiel in einer 70er Zone an Einmündungen außerhalb Ortschaften. Dort muß keine Aufhebung stehen, weil sie sich automatisch aufhebt, wenn man am gegenüberliegenden 70er Schild vorbeifährt

@Sniffys

Das ist nicht richtig. Angenommen ein Ortsfremder fährt raus und fährt 50, wird nicht bestraft

Auch dies habe ich in der Antwort bereits erläutert. Es stehen die Chancen gut das Verfahren gegen den Ortsfremden eingestellt wird, dies ändert aber nicht an der Gültigkeit der bestehenden Beschränkung des Streckenverbotes^^

Du verstehen ?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muß auch nicht aufgehoben werden, weil sie sich automatisch aufheben kann. Beispiel in einer 70er Zone an Einmündungen außerhalb Ortschaften. Dort muß keine Aufhebung stehen, weil sie sich automatisch aufhebt, wenn man am gegenüberliegenden 70er Schild vorbeifährt

Ich weiß nicht wo Du deinen Unsinn herhast, weder hebt eine Einmündung ein Streckenverbot auf, noch ein Schild welches für die andere Fahrbahnseite bestimmt ist.

Ist ja nicht schlimm sich nicht auszukennen, aber solch einen Stuss zu verfassen ist schon enorm.

@Antitroll1234

Denn einzigen Unsinn hier schreibst du und verunsicherst den Fahranfänger. In jeder Fahrschule lernt man, dass das gegenüberliegende Schild die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt. Sonst hätte man die Situation, dass man in Fahrtrichtung 70 fahren darf, entgegen aber 100. Als Berufskraftfahrer kenne ich auch Dutzende Beispiele dafür. 

das ist ganz einfach!, wenn du dir sicher bist, dass da kein schild war von dort wo du gekommen bist, kannst du im falle das du geblitzt oder angehalten wirst das angeben und den tatvorwurf von dir weisen. die zuständigen behörden müssen dann (anhand deiner angaben wie du bis zu besagter stelle an der du erwischt wurdest gekommen bist) überprüfen ob dort wirklich kein schild ist. sind deine angaben korrekt, können sie dir nichts, hast du das schild lediglich übersehen, bist du selbst schuld und wirst belangt.

-> in so einem fall aber am besten selbst zu besagter stelle fahren und fotos machen ;)

Ich wohne in einem Dorf hier wird anscheinend oft an schildern gespart und erst ettliche hundert Meter später kommt wieder ein 30er Schild wo mir als Fahrer dann erst klar wird das ich wohl 30 fahren mussste,  mir geht's nicht um die Strafe sondern um die Fahrschule mache gerade Fahrschule und habe bald Praxis Prüfung und ob ich dann durchfallen würde ist auch eine gute Frage immerhin seh ich hier im Umkreis oft in ersten Moment garkein Schild weil die daran sparen.

Da steht dann früher oder später durchaus ein Schild.