Gdb bei chronischem Alkoholismus

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Jetzt bin auch ich überrascht:

"Nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit liegt eine Alkoholkrankheit vor, wenn ein chronischer Alkoholkonsum zu körperlichen und/oder psychischen Schäden geführt hat. Die GdB-Bewertung wird vom Ausmaß des Organschadens und seiner Folgen (z. B. Leberschaden) und/oder vom Ausmaß der Abhängigkeit und der suchtspezifischen Persönlichkeitsänderung bestimmt. Bei nachgewiesener Abhängigkeit mit Kontrollverlust und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit ist der Gesamt-GdB aufgrund der Folgen des chronischen Alkoholkonsums nicht niedriger als 50 zu bewerten. Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung durchgeführt worden, muß eine Heilungsbewährung abgewartet werden (im allgemeinen 2 Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel ein GdB von 30 anzunehmen, es sei denn, daß der Organschaden einen noch höheren GdB bedingt. "

Quelle: http://www.sozialportal.de/Krankheiten/Suchtkrankheiten.htm (am 02.12.2011 um 11.16 Uhr)

knorrhorr 
Fragesteller
 04.12.2011, 16:40

Hallo derSizilianer, Deine Antwort war mir eine große Hilfe. Ich bin sofort in das Sozialportal, und habe mich noch mal schlau gemacht. Ist ja wirklich sehr interessant. Es ist ja nicht so, das ich nichts mehr arbeiten will, nur zur Zeit traue ich mich nicht mal mehr zum Einkaufen, obwohl ich ca. 6 Monate trocken bin. Ich denke mal, daß das auch mit meiner Krebserkrankung zusammen hängt. Bis dato war ich ja auch 2 Jahre trocken und hatte einen guten Job. Dann kam diese Sch.....Krankheit, ich griff wieder zur Flasche. Aber Sorry, ich wollte jetzt gar nicht jammern. Ist nur so über mich gekommen. Werde mal schauen, wie es weitergeht.

knorrhorr 
Fragesteller
 01.05.2014, 19:38

Hallo Sizilianer, ist schon etwas Zeit vergangen. Wollte dir nur mitteilen, dass ich mittlerweile 60 GdB habe, bis 2016. Werde trotzdem ohne Ende von den Ämtern schikaniert, obwohl ich trocken bin. Sorry, dachte, interessiert dich vielleicht. Deine Antwort hat mir damals schon sehr geholfen. Nette Grüsse.

du muß dich nochmal vom medizienischen dienst untersuchen lassen um festzustellen ob ein anspruch weiter besteht

Deine GdB hast Du aufgrund Deiner Krankheit bekommen. Wenn sich diese nicht verändert hast, keine Bedenken über Änderung. Warum läßt Du Deinen Ausweis nicht unbefristet verlängern, dann brauchst Du nicht immer neu abzufragen . Das Du Alkoholikerin tutmir leid. Aber Du mußt selbst dran arbeiten, selbstverständlich mit Hilfe anderer. Ich kenne eine Reihe von solchen, die z.T. seit 20 Jahren und mehr trocken sind. Es ist zu schaffen. Ändere evtl. Dein soziales Umfeld, vieleicht ziehen die Duich immer in die gleiche Sch. .........rein. Viel Glück

knorrhorr 
Fragesteller
 04.12.2011, 16:27

Hallo KlaHoGu, erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Du hast sehr wahrscheinlich recht mit dem sozialen Umfeld. Von den meisten (trinkenden) Bekannten habe ich mich eh schon zurückgezogen. Die zwei bis drei, die ich noch habe, unterstützen mich eigentlich mehr, als das sie mir schaden. Sie trinken zwar auch, aber halt nicht so exzessiv wie ich. Also dann, nochmals Danke.

Dein GdB ist ja bereits geprüft worden und wenn sich das Krankheitsbild nicht geändert hat, ändern sich auch die % nicht. Soerit ich weiss, gibts ohnehin max. 50% bei ensprechenden Folgen der CHRONISCHEN Alkoholsucht.