ALG 1 Anspruch trotz fehlender Kinderbetreuung möglich

2 Antworten

Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wie du das bewerkstelligst, ist deine Sache. Natürlich kannst du die Betreuung auch durch Oma oder Freundin absichern lassen.

Du musst nachweislich jemanden haben, der auch in der Lage ist, auf das Kind aufzupassen.

Sonst stehst du ja wirklich nicht zur Verfügung. Ob das ein Verwandter ist, ist egal.