Gaszähler vertauscht, was nun?

7 Antworten

Es ist nicht ganz einfach. Da sich die Sache aber schon hinzieht, musst Du jetzt Kante zeigen.

Brief an Hausverwaltung und Kopie an Vermieter: Sie sollen sich nun umgehend darum kümmern, dass das mit dem Zähler gegenüber dem Gasversorger richtig gestellt wird und dieser Dir und Deiner Nachbarin eine korrigierte Rechnung zugestellt wird. Die jeweiligen Stände zumindet von der jährlichen Ablesung sind von jedem Zähler bekannt und somit ist es möglich, die Rechnung so zu korrigieren, dass sie annähernd stimmen. Drohe ihnen an, sie haftbar zu machen, für die Mehrkosten und die Umstände, die Du hast.

Telefoniere nochmal mit dem Gasversorger. Kläre, ob dieser identisch ist mit dem Netzbetreiber. Lass Dich nicht abwimmeln und verlange ggf. die vorgesetzte Stelle. Nach dem Telefonat, falls es unbefriedigend verlief, setzt Du Dich hin und schreibst den Inhalt des Telefonats nieder als Protokoll und dann schreibst Du einen Brief an den Vorstand des Versorgers und des Netzbetreibers, falls diese nicht identisch sind. Beklage Dich bitter über die Handlungsweise und wie man mit Dir als Kunde umgeht. Schlechter Service etc. Teile auch mit, dass Du künftig weder Vorauszahlungen noch überhaupt Zahlungen leisten wirst, falls nicht schnell was passiert. Vorsorglich teilst Du auch mit, dass Du sie für alle Folgen in Haftung nehmen wirst, wenn der Gashahn deswegen abgedreht werden sollte. Beide Brief per Einwurfeinschreiben an die für Dich zuständigen Adressen der jeweiligen Geschäftsleitung. Das sollte helfen.

(In einer ähnlich misslichen Sache waren diverse Telefonate mit der Hotline und Briefe an den "Kundenservice" des Energieversorgers alles andere als zielführend. Als nochmal mit Abstellen der Stromversorgung gedroht wurde, habe ich direkt den Vorstand der regional zuständigen Konzerntochter angeschrieben und dann war das Problem innerhalb kürzestern Zeit gelöst. Insgesamt zog sich die Sache über ein halbes Jahr hin.)

Also, viel Erfolg!

Habe ich einen Anspruch gegen jemanden?

Selbstverständlich zahlst du nur deinen Verbrauch nebst Grundkosten :-)

Vermieter?Nachbarin?

Das käme darauf an, mit wem du einen Vertrag hast: Direkt mit dem Gasversorger abgeschlossen, dem du monatliche Abschlagszahlungen und eine Jahresbabrechnung schuldest oder dem Vermieter, der den Jahresaufwand an Gaslieferungen vorbezahlt und per Vorauszahlungen, Pauschale und Betriebskostenabrechnung umlegt.

Je nachdem teilt man dem Zuständigen seine Beobachtungen mit, fordert nachweiswlich per Einwurfeinschreiben zugegangen unter angemessener Fristsetzung zunächst Prüfung und Klärung.

Danach weist man unberechtigte Forderungen zurück, verlangt neue Rechnungen mit korrekter Verbrauchsstelle (Zählernummer) für seine Mietzeit, macht Guthaben geltend und verrechnet die als Überzahungen mit den nächsten Abrechnungen und gemindertem Abschlag.

G imager761

hi imager761, den Vertrag habe ich mit dem Gasversorger, diesem hatte ich meine Vermutung auch kurz telefonisch mitgeteilt, allerdings musste ja die Zuweisung der Gaszähler von der Hausverwaltung überprüft werden bzw. sie musste die Überprüfung in Auftrag geben, da diese sich aber monatelang damit Zeit gelassen hat, konnte ich nicht den Zähler ummelden, da ich kein Fachmann für Sanitär bin. Was kann ich jetzt noch tun?und an wen muss ich mich den wenden?

@labibi

Hausverwaltung, da sie den falschen Zähler zugewiesen hat. Vermieter, da er Dein Vertragspartner ist. Gasversorger, da ebenfalls Vertragspartner. Gasnetzbetreiber, falls es nicht das gleiche Unternehmen ist, da dieses für die Zähler zuständig ist.

Geh aber davon aus, dass es sich um eine langwierige Sache handelt. Erkläre auch der Nachbarin, dass am Ende für sie wohl auch eine Korrektur der Gasrechnung raus kommen wird.

Wenn du an anderer Stelle sagst, daß die Nachbarin wahrscheinlich den offenen Betrag zahlen würde, das nur nicht auf einen Schlag kann, wäre es doch sinnvoll, wenn ihr, d.h. du, sie und der Energie-Anbieter mal zusammensetzt und gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Diese sollte natürlich auch beinhalten, daß du über Monate hinweg ihr und sie dein Gas bezahlt hat. Im Zweifelsfall bleibt dir wohl nur der Gang zum Anwalt.

Was mich ein wenig verwundert: Letztlich ist der Gaszähler Angelegenheit des Energieanbieters. Dort sollte man eigentlich wissen, welcher Zähler zu welcher Wohnung gehört. Hier haben ganz offensichtlich mehrere beteiligte Parteien geschlafen.

Danke für deine Antwort Jerne. Ich hab so langsam das Gefühl, dass dies wohl die preiswerteste Lösung für mich ist, da Anwälte usw. meist sehr viel kosten. Mal schauen ob der Gasversorger und die Nachbarin da mitmachen!

@labibi

Die müssen mitmachen. Es bleibt ihnen am Ende gar nichts anderes übrig.

Das musst du nicht zahlen und der Vermieter hat damit wohl was am Hut. Der Vermieter ist verpflichtet, dir das korrekt abzurechnen. Ich bin vor einem Jahr in den Mieterbund eingetreten. Das hat sich schon mehrfach gelohnt. Kostet zwar eine Jahresgebühr, aber dafür bekommt man eine Rechtsschutzversicherung. Das ist wirklich praktisch. Der Vermieter ist verpflichtet, dir einsicht in die Nebenkostenabrechnungen zu gewähren. Das würde ich dann mal in Anspruch nehmen, wenn dir die Nebenkosten zu hoch erscheinen. Wichtig ist, dass du dich schnell darum kümmerst, weil fehlerhafte Abrechnungen nur über einen gewissen Zeitraum angefechtet werden können.

hi Sascha0405, da ich eine Gasetagenheizung habe und somit mein Gasverbrauch direkt mit dem Gasversorger abgerechnet wird hilft mir eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter nicht wirklich weiter. Was den Gasverbrauch angeht war sein Fehler "nur" dass er mir den falschen Zähler zugewiesen hat.

@labibi

Achso, das ist natürlich was anderes. Trotzdem ist der Vermieter oder vielleicht sogar der Gasanbieter dafür verantwortlich, dass dir eine korrekte Rechnung gestellt wird. Zuerst würde ich mich jetzt mal mit dem Gasanbieter in Verbindung setzen und klären, dass du über den falschen Zähler abgerechnet wurdest. Wahrscheinlich kann der Anbieter das sofort regeln. Eine korrigierte Abrechnung muss dann auch noch erstellt werden. Das sollte eigentlich keine großen Probleme geben. Dein Vermieter scheint auch ein ganz schönes A...loch zu sein.

@Sascha0405

Der Gasanbieter sagt, dass für den Zeitraum von Feb2014-Nov2014 der Vertrag mit ihnen über diesen Zähler bestand und dass sie nichts für diese Verwechslung können. Was meinen Vermieter angeht...kein Kommentar!

@labibi

Das ist ja schön, dass der Anbieter einen Vertrag über diesen Zähler hat, aber das ist auch nicht dein Problem. Wenn dein Telefonanschluss über den Nachbarn läuft und der gerne mal die 0190 vorneweg wählt, dann ist das auch nicht dein Problem. Ich würde den Gasanbieter nochmal schriftlich darauf hinweisen und um eine Rechnungskorrektur bitten.

Nach meiner Meinung ist der Vermieter verantwortlich. Wenn du die Zählernummer und den Zählerstand bei Vertragsbeginn dem Versorger mitteilst, dann ist deine Aufgabe erfüllt. Die Mehrkosten durch falsche Zählerzuweisung sind dem Vermieter als Schaden in Rechnung zu stellen. Der kann über seine Haftung den Schaden ausgleichen oder selbst bezahlen.

Der kann über seine Haftung den Schaden ausgleichen

Wüßte nicht, welche Versicherung dafür aufkommen würde. Jedenfalls ist mir eine Zählervertauschversicherung nicht bekannt und Haftpflichtversicherungen haften für solche Schäden auch nicht, denn die würden das als Allmählichkeitsschaden abtun.

Das Vertauschen ist zwar nur ein Ereignis, aber der Schaden, der daraus entsteht läuft allmählich auf.

@bwhoch2

Als Insider weisst du doch, dass Hausverwaltungen gut beraten sind, wenn sie eine Betriebshaftplichtversicherung abgeschlossen haben, die Schäden dieser Art reguliert. Dem Geschädigten kann es aber piepegal sein, wer endlich seinen Schaden bezahlt - der Versicherer oder der Hausverwalter. Also stelle hier keine unsinnigen Überlegungen an.