Nebenkostenabrechnung Hauptgaszähler wurde geschätzt
Hallo,
ich (wir) Mieter haben ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung 2013.
Erstmal ein paar Eckdaten: Wir wohnen in einem großen Mehrfamilienhaus. Unsere Heizung wird mit Gas betrieben und wärmt Wasser und Heizung auf. Jeder Heizkörper in den Wohnungen hat so einen Digitalen Zähler zur Bestimmung des Verbrauches.
Nun ist folgendes passiert, wir alle haben eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung bekommen und nach Einsicht der Unterlagen die zu dieser Abrechnung führen, sind zwei Sachen die uns unklar erscheinen.
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Unsere Nebenkostenabrechnung ist von 01.01.2013 - 31.12.2013 -> Die Rechnung v. Gaslieferanten ist aber v. 01.11.2012 - 31.10.2013 --> Ist das rechtlich in Ordnung? Es wurde der Zeitraum mit uns nicht vereinbart, wir sind davon ausgegangen das alle Rechnungen die zur Nebenkostenabrechnung führen zwischen 01.01. und 31.12. liegen.
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Der Verbrauch auf der Rechnung des Gaslieferanten wurde geschätzt. Das heißt der Vermieter (Verwaltung) hat keinen Zählerstände von Hauptgaszähler an den Lieferanten gemeldet und dieser hat deshalb geschätzt. Nun basiert die gesamte Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung obwohl bei jedem Mieter zum Jahresende die Zähler an den Heizkörpern ordnungsgemäß abgelesen wurden. Nur eben nicht beim Hauptgaszähler (Wir Mieter hatten zum Ablese-Termin keinen Zugang zum Hauptgaszähler bzw. haben generell keinen Zugang zur Heizungsanlage nur Hausmeister und Verwaltung). Ist das rechtlich in Ordnung eine Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung zu erstellen?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
MfG Tanner
6 Antworten
Nein, das ist nicht in Ordnung. Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass der Versorger ablesen kann.
Geschätzte Werte gleichen sich über die nächste Ablesung wieder aus.
Natürlich dürfen es zwei getrennte Abrechnungsperioden geben, so jedenfalls der BGH. Für die etwaige Verfristung gilt die zweite. Alles ganz einfach. Und eine Schätzung ist auch zulässig, denn kein Vermieter ist verpflichtet, einem Netzbetreiber Zählerstände aufzugeben. Auch ganz einfach und so jedenfalls das LG Leipzig.
zu 1.) Definitiv NEIN. Der Vermieter/Verwaltung ist verpflichtet vom Versorgungsunternehmen eine Zwischenrechnung (mit Verbrauch) zum 31.12.2013 erstellen zu lassen. Mehrkosten zu Lasten des/der Vermieter. Die Firma, die die HK-Abrechnung erstellt muss dann berücksichtigen, das der Verbrauch von 01.11.2012 - 31.12.2012 nicht zu berücksichtigen ist!
Die Kosten für den Gasverbrauch vom 01.11.2012 - 31.12.2012 müssen die Vermieter tragen - da diese Kosten nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. Diesen Verbrauch in diesen zwei Monaten, muss die HK-Abrechnungsfirma anhand der Gradtabellen schätzen.
Wen es Verboten ist den Wärmeverbrauch zu schätzen gilt das wohl erst recht fürs gas.Aber für alle fälle würde ich beim mieterschutzbund oder anwalt nachfragen. Der Heizraum ist oft abgeschloßen und das ist auch in ordnung .Eine schätzung würde ich nicht bezahlen den an hand eures verbrauches könnte theoretisch auch dieser wert ermittelt werden..Aber für alle fälle dan zb beim anwalt nachfragen.