Nebenkostenabrechnung Hauptgaszähler wurde geschätzt

6 Antworten

Nein, das ist nicht in Ordnung. Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass der Versorger ablesen kann.

Der Versorger liest nicht ab, der Verwalter oder der Eigentümer liest ab und meldet die Zählerstände weiter.

Auch Schätzungen dürfen bei einer NK-Abrechnung zugrunde gelegt werden.

@turalo

Wie bitte? Seit wann sind wir Vermieter denn Erfüllungsgehilfe unserer Lieferanten? Wir bekommen doch berechnet eine Grundgebühr und geben diese auch an die Mieter weiter und die beinhaltet auch die Ablesung.

Wenn der Versorger nicht ablesen kann, muss der Vermieter selber ablesen und dem Versorger den Zählerstand mitteilen. Der Versorger darf dann den Gasverbrauch schätzen, wenn der Vermieter seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Der Versorger hat insofern richtig gehandelt, aber dein Vermieter nicht. Ich würde gegen die NK-Abrechnung Widerspruch einlegen. Wenn du nur einen kurzen Zeitraum dort wohnst, ist es zu deinem Nachteil. Wohnst du noch länger dort, wird es sich wieder ausgleichen bei einer der nächsten Abrechnungen.

Geschätzte Werte gleichen sich über die nächste Ablesung wieder aus.

Natürlich dürfen es zwei getrennte Abrechnungsperioden geben, so jedenfalls der BGH. Für die etwaige Verfristung gilt die zweite. Alles ganz einfach. Und eine Schätzung ist auch zulässig, denn kein Vermieter ist verpflichtet, einem Netzbetreiber Zählerstände aufzugeben. Auch ganz einfach und so jedenfalls das LG Leipzig.

zu 1.) Definitiv NEIN. Der Vermieter/Verwaltung ist verpflichtet vom Versorgungsunternehmen eine Zwischenrechnung (mit Verbrauch) zum 31.12.2013 erstellen zu lassen. Mehrkosten zu Lasten des/der Vermieter. Die Firma, die die HK-Abrechnung erstellt muss dann berücksichtigen, das der Verbrauch von 01.11.2012 - 31.12.2012 nicht zu berücksichtigen ist!

Die Kosten für den Gasverbrauch vom 01.11.2012 - 31.12.2012 müssen die Vermieter tragen - da diese Kosten nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. Diesen Verbrauch in diesen zwei Monaten, muss die HK-Abrechnungsfirma anhand der Gradtabellen schätzen.

Na, diese kühne Behauptung hat hier aber gar nichts verloren. Natürlich darf es getrennte Abrechnungsperioden geben und in meinen Hütten wird dies seit Jahren praktiziert und für richtig hält das auch der BGH. Also bitte!

Wen es Verboten ist den Wärmeverbrauch zu schätzen gilt das wohl erst recht fürs gas.Aber für alle fälle würde ich beim mieterschutzbund oder anwalt nachfragen. Der Heizraum ist oft abgeschloßen und das ist auch in ordnung .Eine schätzung würde ich nicht bezahlen den an hand eures verbrauches könnte theoretisch auch dieser wert ermittelt werden..Aber für alle fälle dan zb beim anwalt nachfragen.

Der Versorger kann und muss natürlich schätzen, wenn ihm keine Zählerstände gemeldet wurden. Das steht auch so im Vertrag.

In einzelnen Wohnungen darf kein Verbrauch geschätzt werden, dafür werden geeichte Wärmemengenzähler angebracht.

Ich verwalte ein großes Mehrfamilienhaus......