Nebenkostenabrechnung Hauptgaszähler wurde geschätzt

6 Antworten

Nein, das ist nicht in Ordnung. Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass der Versorger ablesen kann.

Geschätzte Werte gleichen sich über die nächste Ablesung wieder aus.

Natürlich dürfen es zwei getrennte Abrechnungsperioden geben, so jedenfalls der BGH. Für die etwaige Verfristung gilt die zweite. Alles ganz einfach. Und eine Schätzung ist auch zulässig, denn kein Vermieter ist verpflichtet, einem Netzbetreiber Zählerstände aufzugeben. Auch ganz einfach und so jedenfalls das LG Leipzig.

zu 1.) Definitiv NEIN. Der Vermieter/Verwaltung ist verpflichtet vom Versorgungsunternehmen eine Zwischenrechnung (mit Verbrauch) zum 31.12.2013 erstellen zu lassen. Mehrkosten zu Lasten des/der Vermieter. Die Firma, die die HK-Abrechnung erstellt muss dann berücksichtigen, das der Verbrauch von 01.11.2012 - 31.12.2012 nicht zu berücksichtigen ist!

Die Kosten für den Gasverbrauch vom 01.11.2012 - 31.12.2012 müssen die Vermieter tragen - da diese Kosten nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. Diesen Verbrauch in diesen zwei Monaten, muss die HK-Abrechnungsfirma anhand der Gradtabellen schätzen.

Wen es Verboten ist den Wärmeverbrauch zu schätzen gilt das wohl erst recht fürs gas.Aber für alle fälle würde ich beim mieterschutzbund oder anwalt nachfragen. Der Heizraum ist oft abgeschloßen und das ist auch in ordnung .Eine schätzung würde ich nicht bezahlen den an hand eures verbrauches könnte theoretisch auch dieser wert ermittelt werden..Aber für alle fälle dan zb beim anwalt nachfragen.